325-Euro-Jobs, Job-Aqtiv-Gesetz, Langzeit-Arbeitslose, Leiharbeitnehmer.
(SZ vom 31.12.2001) 325-Euro-Jobs: Die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wird leicht erhöht: So werden aus den bisherigen 630-Mark-Jobs zum 1.Januar 325- Euro-Jobs. Umgerechnet sind das 635,64 Mark. Bis zu dieser Grenze sind Arbeitsverhältnisse steuerfrei. Beiträge zur Renten- und Krankenkasse werden zu einem reduzierten Pauschalsatz erhoben.
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Job-Aqtiv-Gesetz: Im Rahmen dieses Gesetzes zur beschleunigten Vermittlung von Arbeitslosen werden einige Neuerungen wirksam. Eingeführt wird die Möglichkeit der Job-Rotation. Dabei ersetzen Arbeitslose einen Beschäftigten in Weiterbildung und erhalten dafür Lohnzuschüsse. Arbeitslose, die sich der Vermittlung "ohne wichtigen Grund" entziehen, werden künftig härter behandelt. Für sie soll die Unterstützung für eine Sperrzeit von zwölf Wochen konsequent gestrichen werden.
Langzeit-Arbeitslose: Für Langzeit-Arbeitslose und deren Partner gilt künftig ein einheitlicher Vermögensfreibetrag von jeweils 520 Euro pro Lebensjahr, der bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe unberücksichtigt bleibt. Das Vermögen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Der pauschalierte Vermögensfreibetrag wird aber um die Sparraten zur Eigenvorsorge gemindert.
Leiharbeitnehmer: Zeitarbeitsfirmen können ihre Beschäftigten künftig 24 Monate und damit doppelt so lange wie bisher an ein Unternehmen ausleihen. Der Leiharbeitnehmer hat nach einem Jahr allerdings Anspruch auf die tariflichen Bedingungen des entleihenden Unternehmens.
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