Änderungen am Arbeitszeugnis:"Chef, ich hab 'ne Eins verdient"

Wer glaubt, er werde im Arbeitszeugnis zu schlecht beurteilt, muss das nicht einfach hinnehmen. Trotzdem sollten Mitarbeiter nicht gleich mit einem Anwalt drohen.

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte unklare oder abwertende Formulierungen nicht einfach hinnehmen. Statt aber gleich mit dem Anwalt zu drohen, hilft Arbeitnehmern im Gespräch mit dem Chef oft eher diplomatisches Geschick weiter.

"Wenn Sie einige sehr wichtige Änderungsvorschläge für das Zeugnis haben, sollten Sie zwei oder drei Punkte mehr anmerken, damit Sie im Gespräch auch mal nachgeben können", rät Bewerbungsberater Christian Püttjer aus Bredenbek bei Kiel.

Viele Arbeitszeugnisse enthalten den Angaben zufolge Fehler, Unklarheiten oder auch gezielte Abwertungen. Daher sollten Arbeitnehmer zum einen auf eine genaue Aufgabenbeschreibung achten, empfiehlt Püttjer.

Dieser Punkt sei besonders wichtig, wenn Mitarbeiter in ihrem Unternehmen eigene Projekte übernommen haben, in die ihr Personalchef unter Umständen wenig Einblick hatte. Neben den täglichen Aufgaben gehörten auch Urlaubsvertretungen oder die Betreuung von Auszubildenden ins Arbeitszeugnis.

Bei der Benotung komme es auf die genaue Formulierung an. Der Note "sehr gut" entspricht zum Beispiel der Satz: "Frau Müller hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt." Eine "volle Zufriedenheit" gilt als ein "Gut", und wenn der Zusatz "stets" fehlt, ist die Note nur ein "befriedigend".

Neben der fachlichen Leistung sollte das Zeugnis auch über das Sozialverhalten des Arbeitnehmers Auskunft geben. Auch hier gelte, dass Zusätze wie "stets", "immer" oder "jederzeit" nicht fehlen dürfen. Ohne sie lasse sich vermuten, dass Angestellte sich nur sporadisch in ihrer Firma engagiert haben.

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