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Absurde Kündigungen – Graue Haare kommen mir nicht in die Firma!
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Noch mal Glück gehabt
Doch nicht immer haben Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung aufgrund eines Diebstahlverdachts Erfolg: So entschied das Landesarbeitsgericht Köln vor einigen Jahren, dass bei einer nicht endgültig bewiesenen Entwendung von Briefpapier im Wert von 0,03 Mark der Arbeitgeber nicht direkt kündigen dürfe (5 Sa 872/99).
Auch eine Kassiererin aus Stuttgart durfte bleiben, weil sie sich 20 Mark aus der Kasse genommen und zwei Stunden später - ohne davon zu wissen, dass sie erwischt worden war - wieder hineingelegt hatte. (LAG Stuttgart vom 29.09.1989)
9. März 2009, 18:23 2009-03-09 18:23:00