40? Oder erst 31? Das ist alles andere als egal. Eine Auszubildende hielt die Freundin ihres Chefs für älter als sie war - und wurde fristlos entlassen. Jetzt kam es vor Gericht zu einer Einigung.
Verletzte Eitelkeit rechtfertigt nicht alles. Weil sie die Freundin ihres Chefs für älter gehalten hatte als sie ist, erhielt eine Auszubildende eine fristlose Kündigung. Doch jetzt konnte sich die 19-Jährige mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einem Anwalt, immerhin auf einen Vergleich einigen.
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Lieber mal genauer hinsehen: Eine Auszubildende verlor ihren Job, weil sie die Freundin ihres Chefs für älter hielt, als sie war. (© iStockphoto)
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Am Donnerstag nahm der Vorgesetzte vor dem Arbeitsgericht Mannheim die fristlose Kündigung zurück. Stattdessen wird die Auszubildende rückwirkend Ende November gekündigt. Zudem zahlt der Anwalt eine noch ausstehende Ausbildungsvergütung von 333 Euro.
Die junge Mitarbeiterin hatte die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre geschätzt, obwohl diese mit 31 Jahren deutlich jünger war. Der Anwalt fühlte seine Freundin und sich dadurch beleidigt und entließ die Auszubildende im September fristlos.
Die 19-Jährige brach nach der Einigung vor Erleichterung in Tränen aus. "Ich bin froh, dass es vorbei ist", sagte sie. Sie setzt ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts-Fachangestellten seit Dezember in einer anderen Kanzlei fort.
(sueddeutsche.de/dpa/holz)
Debatte über Urheberrecht
Was Arbeitsrichter in Deutschland alles möglich machen ist wirklich erschreckend!
Aber die junge Dame sollte froh sein aus diesem Dunstkreis des letzten Jahrhunderts hinaus zu kommen.
...wie viele hier wirklich glauben, daß es so war wie geschrieben. Gebe "Besoge" vollkommen recht. Wie auch in den öffentlich diskutierten "Kassenbon"-Kündigungsfällen usw. denken die Menschen nicht für 5 Meter Feldweg. Habt Ihr Euch schon mal gefragt, ob die Azubi nicht vielleicht eine "Lowperformerin" gewesen sein könnte? Oder stinkfaul? Oder einfach nur ne nervige Zicke, die man eben irgendwann nur noch weghaben möchte? Wenn die Sache mit dem falsch geschätzten Alter der Freundin tatsächlich als - vorgeschobener - Grund angeführt wurde, zolle ich diesem Anwalt Respekt, weil diese m. E. kreative Begründung sogar ihr Ziel erreicht hat, nämlich für 333 EUR eine aus welchen Gründen auch immer unerwünschte Azubine loszuwerden. Selbst (weiter)denken kann manchmal helfen...
Ich kenne den Anwalt und auch die Hintergründe nicht. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Presse diese Geschichte stark verkürzt und schlagzeilenträchtig wiedergibt. An anderer Stelle habe ich gelesen, dass die Bemerkung der Azubi das Fass zum Überlaufen gebracht haben soll. Sie war wohl auch keine Heilige. Schon zuvor soll es einiges an Reibereien gegeben haben. Und im Ergebnis sind in einem kleinen Büro zwei aneinander geraten, die nicht miteinander konnten. Vielleicht ist die Geschichte ja viel weniger spektakulär. Ich jedenfalls glaube nicht alles, was in den Medien so aufgebauscht geschrieben wird.
Ich rufe zur Sammelkage aller Menschen ü-40 gegen die betroffene Kanzlei auf.
Begründung: Allein die Vermutung einer Azubi, dass jemand 40zig sein könnte führte zur Kündigung. Rückschluß: Was blüht da erst einem oder mehreren Menschen, welche dieses Alter erreicht oder bereits überschritten haben. Altersdiskriminierung. Eine Schadensersatzsumme müsste jedoch deutlich höher ausfallen und an entsprechenden Urteilen in den USA angelehnt werden.
Alleine aus dem Steueraufkommen der Entschädigungen ließe sich unser Bundeshaushalt über Jahre bestreiten.
Also Freunde: Zum Wohl der Bevölkerung, verklagt mit mir diesen diskriminierenden Jura-Ritter.
Mein Vater pflegt immer zu sagen: "Nicht jeder der studiert hat, ist auch richtig im Kopf!"
Ein Mann (Anwalt) der sich über das "geschätzte" Aussehen seiner Freundin definiert, sollte doch dringend ärztlichen Rat einholen .....
Ich wünsche dem Mädel alles Gute .... hier würde man sagen ... du kommscht näkschtes Jahr in der Fasnet!!!!!
Paging