Eine Abmahnung kann als harmlose Warnung ins Haus flattern oder als Vorbote einer Kündigung - welche Folgen sie hat, liegt auch in der Hand des Arbeitnehmers.
Sie ist ein Schreck für jeden Arbeitnehmer und zieht oft schwerwiegende Folgen nach sich: die Abmahnung. Mit ihr zeigt der Arbeitgeber die gelbe Karte. Wenn es gut geht, bleibt es dabei. Im schlechtesten Fall kann eine "verhaltensbedingte Kündigung" der nächste Schritt sein. Welche Bedeutung eine Abmahnung hat, darüber wird tagtäglich gestritten. Oft sind sich sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einig, ob sie wirklich berechtigt ist. Im Zweifel kann es sich lohnen, gegen die Kritik vorzugehen.
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Die gelbe Karte vom Chef: Eine Abmahnung kann folgenlos bleiben, sie kann aber auch die Kündigung nach sich ziehen. (© Foto: dpa)
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Angebracht sind Abmahnungen nur bei einem Fehlverhalten, das der Arbeitnehmer tatsächlich selbst verschuldet hat und das im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde.
Der Name sagt es bereits: Abmahnungen sollen eine Mahnfunktion haben: "Sie sind ein Schuss vor den Bug", erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg.
Wie sieht eine Abmahnung überhaupt aus?
Nur bei Vorfällen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind Abmahnungen keine Pflicht - beispielsweise, wenn der Kassierer in einer Bank ein Bündel Geldscheine mitgehen lässt. "Ansonsten gilt, dass nach Paragraf 314 BGB zunächst eine Abmahnung notwendig ist, bevor gekündigt werden kann", erklärt Professor Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Uni Bonn.
Nicht festgelegt ist, wie oft abgemahnt werden muss. Schon einmal reicht, um eine spätere Kündigung zu ermöglichen. "Ob es manchmal zwei oder drei sein müssen, hängt auch von der Schwere des Vorfalls ab", sagt Michael Eckert.
Aber wie sieht eine Abmahnung überhaupt aus? "Im Gesetz ist das nicht geregelt", sagt Helmut Platow, Arbeitsrechtler bei der Gewerkschaft Verdi in Berlin. Allerdings gibt die Rechtsprechung Anhaltspunkte: "Der Arbeitgeber muss genau sagen, was ihn stört und was abgestellt werden soll, also nicht allgemeine Kritik wie 'Du bist unzuverlässig'." "
"Die Abmahnung muss außerdem einen Hinweis auf eine drohende Kündigung im Fall weiterer Pflichtenverstöße enthalten", sagt Eckert, der Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist. Eine Abmahnung ohne Kündigungsandrohung werde von den Gerichten nicht als notwendige "Vorstufe" einer späteren Entlassung anerkannt.
Gerücht um Zwei-Wochen-Frist
Generell sind auch mündliche Abmahnungen zulässig. "Das ist ein Unterschied zur Kündigung, die immer schriftlich sein muss", erklärt Thüsing. Von schriftlichen Abmahnungen bekommt der Arbeitnehmer das Original, eine Kopie geht in die Personalakte.
Es gibt auch keinen festen Zeitrahmen, in dem ein Arbeitgeber abmahnen muss. "Es gibt das Gerücht, es gelte eine Zwei-Wochen-Frist", sagt Eckert. Das stimme aber nicht. "Abmahnungen müssen allerdings zeitnah erfolgen", erklärt Thüsing - nicht glaubhaft ist, wenn der Arbeitgeber sie erst Monate später schickt.
Gegendarstellung in der Personalakte
Hat ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, die nach seiner Überzeugung unberechtigt ist, kann er eine Gegendarstellung abgeben, die der Chef in die Personalakte geben muss. "Es ist auch zu empfehlen, das zu tun", sagt Helmut Platow. "Das gilt gerade dann, wenn an den Vorwürfen etwas dran, es aber umstritten ist, ob das eine Abmahnung rechtfertigt." Der Arbeitgeber habe kein Recht, die Gegendarstellung abzulehnen.
Wie lange die Abmahnung üblicherweise in der Akte bleibt, hängt von der Schwere des Vorwurfs ab: "Bei Zuspätkommen ist ein halbes Jahr üblich", erklärt Thüsing, "bei anderen Verstößen kann es länger sein." Grundsätzlich muss eine Abmahnung nicht der Beginn eines eskalierenden Streits sein: Wenn es bei einer bleibt, ist der Vorfall oft schon bald vergessen.
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(sueddeutsche.de/dpa/Andreas Heimann/holz)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Der Artikel enthält leider sachliche Fehler.
Die Abmahnung hat keine Mahn-, sondern WARN-Funktion. Es ist nun einmal etwas Anderes, ob ich einen Arbeitnehmer nur ermahne oder ob ich ihn warne, dass er mit Konsequenzen rechnen muss.
Bei Fehlverhalten, das eine fristlose Kündigung rechtfertigt, soll laut Artikel keine Abmahnung erforderlich sein. Die Abmahnung soll die fristlose Kündigung doch gerade vorbereiten! Richtig ist: Nur bei einem derart gravierenden Fehlverhalten, bei dem der Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Arbeitgeber das Verhalten des Arbeitnehmers auf keinen Fall und unter keinen Umständen akzeptieren kann, ist eine Abmahnung vor Ausspruch der fristlosen Kündigung entbehrlich.
Klassischer Fehler: Anzahl der Abmahnungen. Zitat: "Ob es manchmal zwei oder drei sein müssen, hängt auch von der Schwere des Vorfalls ab", sagt Michael Eckert. Zitat Ende
Der Arbeitnehmer, der wegen ein und desselben Fehlverhaltens bereits zwei oder sogar drei (folgenlose) Abmahnungen erhalten hat, kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darauf verlassen, dass er wegen dieses Verhaltens nicht gekündigt wird, weil der Arbeitgeber durch die folgenlosen Abmahnungen gezeigt hat, dass er das Fehlverhalten eben gerade nicht als so folgenschwer ansieht, dass er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen muss. Die entfristete Kündigung ist ja nur dann gerechtfertigt, wenn dem Arbeitgeber ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
Ungenau ist die Formulierung, die Abmahnung müsse einen Hinweis auf Konsequenzen "im Falle weiterer Pflichtenverstöße" enthalten. Relevant ist nur ein erneuter Verstoß gegen die abgemahnte arbeitsvertragliche Pflicht, also ein gleichartiger Verstoß. Z.B. kann eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung nicht vorbereiten.
Der Artikel enthält keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen kann. Es empfiehlt sich allerdings manchmal aus taktischen Gründen, zunächst gar nicht gegen die Abmahnung vorzugehen, weil ihre Berechtigung im Falle des Ausspruchs der Kündigung ohnehin überprüft werden muss, sich der Zeitfaktor aber häufig zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt.
Sie stellen die Situation zu stark vereinfacht dar. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die aus niederen Gründen abmahnen und dagegen sollte man sich auf jeden Fall zur Wehr setzten, finde ich. Selbst, wenn anschließend eine Kündigung ins Haus steht. man kann sich ja schon umorientieren und offen gestanden: wer will schon für einen unreifen Menschen arbeiten, der (tatsächliche oder imaginäre) Konflikte per Abmahnung lösen zu können glaubt?
Außerdem kann es auch passieren, dass ein Mitarbeiter von anderen Mitarbeitern angeschwärzt wird. Wir sind alles nur Menschen, auch Chefs, auch Vorgesetzte. Und allesamt machen Fehler.
In Ihrer Ausführung aber stehen die Vorgesetzten und Chefs als unfehlbar dar. Das ist definitiv falsch. Und ich sage ihnen was, welchen Status Chefs und Unternehmer ohne ihre Angestellten hätten, selbst wenn man diese (zu Recht oder zu Unrecht) als "unliebsam und kritisch" diffamiert: auf dem Status "erfolglos".
Heribert Fieber, Betriebsrat der Siemens AG bekam innerhalb einer Woche 5 grundlose Abmahnungen!
Dieser Mann war kritisch - und zwar zurecht!
Abmahnungen an fleißige, engagierte und intelligente und studierte Betriebsräte sind in Deutschland an der Tagesordnung!
Lesen Sie mal den von mir angegebenen Link: http://www.nci-net.de
Linke Rubrik: Rechtsverstößte
Und der ZDF Film: Der Fall Siemens.....zeigt schön, was in unserer Republik inzwischen los ist!
ein schöner Stereotyp.
Natürlich will ein Unternehmen mit Abmahnungen einem Mitarbeiter sagen, dass er "nicht geliebt" ist. Das liegt aber in der Regel nicht daran, dass er "kritisch". Kritische Mitarbeiter sind sehr wohl gerne in einem Unternehmen gesehen, "Stinkstiefel" eher nicht.
Unter "unliebsam" werden eher folgende Mitarbeiter eingestuft : Geringes Engagement, Hoher Fehlerquotient, Dienst nach Vorschrift, Faulheit, Unzuverlässigkeit, Fehlverhalten, etc.
Kein Unternehmen wird einem Mitarbeiter loswerden wollen, der das Gegenteil der oben genannten Kriterien im Berufsalltag lebt.
By the way : Die sogenannten "unliebsamen und kritischen Mitarbeiter" sind in der Regel nur kritisch gegenüber ihrem Arbeitgeber und nur selten gegenüber sich selbst.
Auf dieser Homepage findet man alles, was notwendig ist - wie man sich verhalten sollte und wie man gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung sofort vorgehen sollte:
http://www.nci-net.de