Wahrscheinlichkeitsrechnung/Statistik
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1. Anlässlich einer Studie wurden 2000 Jugendliche im Alter von 18 Jahren zu ihren Ernährungsgewohnheiten befragt. Von den Befragten gaben 740 an, am Morgen nicht zu frühstücken. Von diesen 740 "Nichtfrühstückern" waren 420 berufstätig. Unter den 1260 "Frühstückern" waren 800 nicht berufstätig. Aus den Befragten wird eine Person zufällig ausgewählt. Untersuchen Sie, ob die Ereignisse F: "Die Person frühstückt am Morgen" und B: "Die Person ist berufstätig" stochastisch abhängig sind.
Das Unternehmen "Müsli-4-U" biete über das Internet individuell zusammenstellbare Müslipackungen an. Für die Zusammenstellung kann aus 2 Basismischungen sowie aus 9 Frucht-, 4 Nuss- und 3 Getreidezusätzen gewählt werden.
2. Wie viele verschiedene Müslipackungen können zusammengestellt werden, wenn jede genau eine Basismischung und genau 4 verschiedene Zusätze enthalten soll?
3. Im Rahmen einer Aktion "Gesundes Frühstück" konnte "Müsli-4-U" an einem Gymnasium als Kooperationspartner gewonnen werden. Der Kooperationspartner liefert jeder Klasse täglich eine Gratis-Packung Müsli, das aus genau einer Basismischung und genau 2 Zusätzen zusammengestellt wird. Die beiden Zusätze stammen dabei jeweils aus zwei verschiedenen der Bereiche "Früchte", "Nüsse" beziehungsweise "Getreide".
a) Bestätigen Sie durch Rechnung, dass es 150 verschiedene Möglichkeiten gibt, eine solche Gratis-Packung zusammenzustellen.
Im Folgenden wird angenommen, dass jede dieser 150 Möglichkeiten gleich wahrscheinlich ist und die Lieferung der einzelnen Packungen unabhängig voneinander erfolg.
b) Es gibt Schüler, die aufgrund einer Allergie keine Nüsse essen dürfen. Berechnen Sie die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Gratis-Packung keinen Nusszusatz enthält.
c) Berechnen Sie die Wahrscheinlichkeit dafür, dass in der Klasse 8a an mindestens 4 von 5 Tagen einer Schulwoche die gelieferte Gratis-Packung keinen Nusszusatz enthält.
[...]
e) Wie viele Gratispackungen müssen mindestens zusammengestellt werden, damit mit mehr als 99 % Wahrscheinlichkeit mindestens eine Packung ohne Nusszusatz dabei ist?
f) Das Unternehmen "Müsli-4-U" möchte bei seinen Produkten den Geschmack von Jugendlichen stärker berücksichtigen. Es vermutet, dass mindestens 50% der Jugendlichen ein Müsli ohne Nusszusatz bevorzugen. Um diese Vermutung zu testen, werden 100 zufällig ausgewählte Jugendliche befragt. Wie muss die Entscheidungsregel mit einem möglichst großen Ablehnungsbereich lauten, wenn die Vermutung des Unternehmens mit einer Wahrscheinlichkeit von höchstens 10 % irrtümlicherweise verworfen werden soll?
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Davon, dass das Ladekabel mitverkauft wurde, bin ich einfach mal ausgegangen. Ansonsten hätte die Aufgabe keinen Sinn: Warum sollte sich die Käuferin über ein defektes Ladekabel beschweren, das sie gar nicht gekauft hat? In diesem Fall würde sich jegliche Nacherfüllung erübrigen.
Ist das Ladekabel mitverkauft worden, so besteht der Schaden einfach darin, dass die Käuferin nicht das erhalten hat, was sie erhalten sollte: einen funktionierenden mp3-player mit Ladekabel. Der Aufwand, den sie tätigen muss, um eine magelfreie Sache zu erhalten, ist ihr Schaden. Sprich: die 10 Euro für das Ladekabel.
falls noch jemand hier reinschaut besonders smitcho 09:
eine Frage an den Fachmann: Welcher Schaden ist denn durch das defekte Ladekabel entstanden? Man könnte ja über den möglichen Schaden weit philosophieren, doch um Schadenersatzpflichtig zu werden muss doch - so wie ich als Laie, der sein Abitur in Hessen gebaut hat - zu wissen glaube - ein Schaden erst einmal nachgewiesen sein. Im Moment ist es zwar Schade, dass das Kabel nicht funktioniert und der Jan das KAbel nicht austauschen will, d.h. die Nacherfüllung verweigert, aber einen Schaden kann ich für Steffi im Moment keinen erkennen. Ihr bliebe immerhin die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten - aber auf den Kosten für das Kabel bliebe sie dann in jedem Fall sitzen.
Oder nicht?
Um das Ganze nicht noch mehr zu verkomplizieren würde ich als Anwalt von Jan auch fragen, was überhaupt vereinbart gewesen war. Aus dem Text kann ich nur erkennen, dass der Jan der Steffi einen MP 3 Player verkauft hat. Dessen AKKU war zwar leer, doch er hat funktioniert, d.h. er war mängelfrei. Ob das Kabel überhaupt zum Umfang der Lieferung gezählt hat, ist aus dem Text nicht zu erkennen und ich würde das als Laienadvokat ganz einfach in Frage stellen und behaupten der Jan hat seine vertraglichen Pflichten vollumfänglich erfüllt.
11.05.2009 18:54:44
kilpikonna: Und die Leistungskurse?
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Die Lk-Prüfungen finden diese Woche statt - wäre ja blöd, wenn die Abiturienten ihre Prüfungen vorab auf der SZ-Homepage lesen könnten. Wobei dann wohl wieder mehr Abiturienten Zeitungen bzw. Nachrichten lesen würden...
@ "Deutschkönner" Wanninger von der Au: "Die Bayern behaupten..."
"Die Bayern behaupten gern, ihr Abitur wäre das schwerste - und beste - Deutschlands."
So m u s s es heißen, wenn dieser pauschale, geltungssüchtige Anspruch n e g i e r t werden soll.
- Kann Wanninger nicht vollziehen...? ... s e i's drum! (W ä r' ja auch ein Wunder!)
für r=x ist das zutreffend. Ansonsten sehe ich schwarz für die Schüler ....
Paging