Die Bayern behaupten gern, ihr Abitur wäre das schwerste - und beste - Deutschlands. sueddeutsche.de zeigt die Grundkurs-Prüfungsaufgaben 2009: Hätten Sie bestanden?
Für die rund 32.000 Abiturienten in Bayern haben in der vergangenen Woche die Abiturprüfungen begonnen. sueddeutsche.de hat alle Aufgaben aus den Grundkursen: Deutsch, Mathe, Englisch, Geschichte, Bio sowie Wirtschaft und Recht - hätten Sie im Jahr 2009 das Abi bestanden?
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Bitte Ruhe: 32.000 bayerische Schüler schwitzen noch bis zum 22. Mai über den schriftlichen Prüfungen. (© Foto: ddp)
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Deutsch Grundkurs
Der Prüfling hat EINE Aufgabe seiner Wahl zu bearbeiten.
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Davon, dass das Ladekabel mitverkauft wurde, bin ich einfach mal ausgegangen. Ansonsten hätte die Aufgabe keinen Sinn: Warum sollte sich die Käuferin über ein defektes Ladekabel beschweren, das sie gar nicht gekauft hat? In diesem Fall würde sich jegliche Nacherfüllung erübrigen.
Ist das Ladekabel mitverkauft worden, so besteht der Schaden einfach darin, dass die Käuferin nicht das erhalten hat, was sie erhalten sollte: einen funktionierenden mp3-player mit Ladekabel. Der Aufwand, den sie tätigen muss, um eine magelfreie Sache zu erhalten, ist ihr Schaden. Sprich: die 10 Euro für das Ladekabel.
falls noch jemand hier reinschaut besonders smitcho 09:
eine Frage an den Fachmann: Welcher Schaden ist denn durch das defekte Ladekabel entstanden? Man könnte ja über den möglichen Schaden weit philosophieren, doch um Schadenersatzpflichtig zu werden muss doch - so wie ich als Laie, der sein Abitur in Hessen gebaut hat - zu wissen glaube - ein Schaden erst einmal nachgewiesen sein. Im Moment ist es zwar Schade, dass das Kabel nicht funktioniert und der Jan das KAbel nicht austauschen will, d.h. die Nacherfüllung verweigert, aber einen Schaden kann ich für Steffi im Moment keinen erkennen. Ihr bliebe immerhin die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten - aber auf den Kosten für das Kabel bliebe sie dann in jedem Fall sitzen.
Oder nicht?
Um das Ganze nicht noch mehr zu verkomplizieren würde ich als Anwalt von Jan auch fragen, was überhaupt vereinbart gewesen war. Aus dem Text kann ich nur erkennen, dass der Jan der Steffi einen MP 3 Player verkauft hat. Dessen AKKU war zwar leer, doch er hat funktioniert, d.h. er war mängelfrei. Ob das Kabel überhaupt zum Umfang der Lieferung gezählt hat, ist aus dem Text nicht zu erkennen und ich würde das als Laienadvokat ganz einfach in Frage stellen und behaupten der Jan hat seine vertraglichen Pflichten vollumfänglich erfüllt.
11.05.2009 18:54:44
kilpikonna: Und die Leistungskurse?
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Die Lk-Prüfungen finden diese Woche statt - wäre ja blöd, wenn die Abiturienten ihre Prüfungen vorab auf der SZ-Homepage lesen könnten. Wobei dann wohl wieder mehr Abiturienten Zeitungen bzw. Nachrichten lesen würden...
@ "Deutschkönner" Wanninger von der Au: "Die Bayern behaupten..."
"Die Bayern behaupten gern, ihr Abitur wäre das schwerste - und beste - Deutschlands."
So m u s s es heißen, wenn dieser pauschale, geltungssüchtige Anspruch n e g i e r t werden soll.
- Kann Wanninger nicht vollziehen...? ... s e i's drum! (W ä r' ja auch ein Wunder!)
für r=x ist das zutreffend. Ansonsten sehe ich schwarz für die Schüler ....
Paging