Seelische Gesundheit in Unternehmen:Firmen sollen Burn-out bekämpfen

Der Arbeitsschutz in Deutschland stammt aus einer anderen Zeit: Es geht vor allem um die körperliche Unversehrtheit schwer arbeitender Männer. Doch inzwischen ist nicht mehr der Körper das größte Problem, sondern die Seele. Darum soll nun das Gesetz um den Schutz der seelischen Gesundheit ergänzt werden.

Guido Bohsem und Sibylle Haas

Eine Gruppe SPD-regierter Länder will das Arbeitsschutzgesetz erweitern. Über eine Bundesratsinitiative soll das Gesetz um den Schutz der seelischen Gesundheit der Beschäftigten ergänzt werden. Bislang ist der Arbeitsschutz in Deutschland vor allem mit Blick auf die körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer umfassend festgelegt. Doch konkrete Vorgaben an Arbeitgeber, wie sie hohen Stress vermeiden, dem Burn-out vorbeugen und psychische Erkrankungen verhindern, gibt es nicht.

Aber der Handlungsdruck steigt. Immer mehr Menschen fallen am Arbeitsplatz aus, weil sie nicht mehr können. Betriebsärzte schlagen Alarm; die Bundespsychotherapeutenkammer warnt: Burn-out-Symptome sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, weil dahinter meist langwierige psychische Erkrankungen steckten.

Während ein durchschnittlicher Krankheitsfall im Schnitt 13 Tage dauert, liegt die Ausfallzeit bei einer psychischen Erkrankungen bei 37 Tagen. Der volkswirtschaftliche Schaden allein durch arbeitsbedingte psychische Belastungen beträgt jährlich etwa sieben Milliarden Euro, schätzt der Bundesverband der Betriebskrankenkassen. Aufgeschreckt durch diese Zahlen meldet sich die Politik nun zu Wort.

Der Grund für die zunehmende Anzahl an Erkrankten liegt im gestiegenen Arbeitspensum in den Unternehmen. Auch die ständige Erreichbarkeit durch Handys und Laptop lässt die Menschen oft nicht zur Ruhe kommen. Im Juni hatte schon Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigt, den Umgang mit Handys strikter regeln zu wollen. Das Arbeitsschutzgesetz verlange mit seinem "knallharten Strafenkatalog" von jedem Chef, dass er "Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt", sagte die Ministerin. Dies bedeute "glasklare Regeln, zu welchen Uhrzeiten muss ich erreichbar sein, und wann bekomme ich dafür meinen Ruheausgleich. Wann muss ich Mails checken, und wann ist es okay, dass ich mich später darum kümmere."

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Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg haben die Bundesratsinitiative jetzt auf den Weg gebracht. Ein erster Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber das Arbeitsumfeld auf psychische Belastung hin prüfen und anhand von Frageblättern eine Einschätzung über die Gefährdung der Arbeitnehmer erstellen und gegebenenfalls den Stress reduzieren. Spätestens auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister Ende November soll es zu einer Entscheidung kommen.

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