Schüler- und Studentenjobs:Steuerfrei durch den Sommer

Millionen Schüler und Studenten jobben derzeit in den Ferien. Doch wer sich nicht mit Steuern und Abgaben auskennt, zahlt womöglich drauf. Die wichtigsten Tipps, wie vom verdienten Lohn am meisten übrig bleibt.

Von Berrit Gräber

Regale einräumen, Zeitungen austragen, Kellnern oder im Büro aushelfen: Millionen Schüler und Studenten nutzen jetzt die Sommerferien, um ihr Konto aufzubessern. Wer als junger Mensch dazuverdienen will, sollte sich aber möglichst früh schlau machen, wie das eigentlich mit Abgaben und Steuern läuft, empfiehlt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Sonst geht womöglich noch was vom sauer verdienten Lohn verloren. Auch die Eltern und Großeltern wissen meist nicht, wie ihre Kinder und Enkel am besten ihren Bruttolohn netto einstreichen können.

Wie geht man den Ferienjob an?

Für Schüler und Studenten ist es am besten, wenn sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Damit kriegen sie ihr Geld unterm Strich brutto für netto, also ohne Einbußen. "Sie sollten mit ihrem Arbeitgeber darüber reden, bevor sie anfangen", rät Rauhöft. Hat der Betrieb noch nicht auf das elektronische Verfahren ELStAM umgestellt, gelten die Lohnsteuerkarten von 2010 weiter. Hat ein junger Ferienjobber noch eine alte Karte aus Pappe, muss er sie in diesem Fall gleich zu Arbeitsbeginn beim Chef abgeben. Wer noch nie eine besaß, kann beim Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung kostenfrei beantragen. Arbeitet die Firma bereits mit ELStAM, muss nur die Steueridentifikationsnummer und der Geburtstag angegeben werden. Dann ruft der Arbeitgeber alle Lohnsteuerdaten elektronisch ab.

Was ist mit Abgaben?

Ein typischer kurzfristiger Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, egal wie viel verdient wird. Schüler und Studenten bekommen also keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Einzige Voraussetzung: Die Beschäftigung dauert nicht länger als 50 Arbeitstage im Jahr oder - bei einer Fünf-Tage-Woche - maximal zwei Monate. Ob die Zeit an einem Stück oder über die Ferien verteilt in Anspruch genommen wird, ist egal. Mehrere Jobs dieser Art innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.

Wie läuft es bei Dauerjobs?

Ab 50 Tagen oder zwei Monaten am Stück handelt es sich um keinen typischen Ferienjob mehr. Deshalb fallen Sozialabgaben und Steuern an. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt davon ab, ob der junge Beschäftigte dann einen Minijob bis 450 Euro monatlich hat, einen Midijob zwischen 450 und 850 Euro im Monat oder ein normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Die Grenze von 50 Tagen

Wie sieht es mit Steuern aus?

Keine Sorge: Erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von rund 930 Euro, also gut 11.000 Euro im Jahr, wird dem jungen Ferienjobber mit Lohnsteuerkarte auch tatsächlich Lohnsteuer abgezogen, erläutert Rauhöft. Die meisten verdienen aber weniger. Solange sie unter diesem Jahresverdienstlimit bleiben, können sie sich die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückholen. Denn: Bei Ferienjobs auf Steuerkarte ziehen die Arbeitgeber meist mehr ab, als die jungen Leute dem Finanzamt schulden. Auch wenn es etwas Mühe macht, lohnt es sich, das zu viel Gezahlte mit einer vereinfachten Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Das kann ein paar hundert Euro mehr im Geldbeutel bedeuten.

Was passiert ohne Lohnsteuerkarte?

Aufgepasst: Wer ohne Lohnsteuerkarte seinen Ferienjob anfängt, dem zieht der Chef häufig pauschal 25 Prozent vom Bruttolohn fürs Finanzamt ab. Und das, obwohl die Einnahmen unter 930 Euro im Monat liegen. "Das geht ganz schnell und macht oft am wenigsten Aufwand in den Firmen", warnt Rauhöft. Pech für den Ferienjobber, der sich nicht die Mühe gemacht hat, rechtzeitig eine Lohnsteuerbescheinigung einzuholen oder wenigstens mit dem Chef über mögliche Abzüge zu reden. Er zahlt bei dieser Variante definitiv drauf. Das einbehaltene Geld kriege er nicht wieder, sagt der Experte.

Wann ist noch Vorsicht geboten?

Auch Schüler in ihren letzten Ferien sollten aufpassen, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Schließt sich an den Sommerferienjob eine Berufsausbildung an, wird auch schon die Aushilfszeit sozialversicherungspflichtig. Wer seinen Arbeitgeber über seine künftigen Pläne nicht informiert, muss bei einer Überprüfung nachzahlen. Für angehende Studenten oder Zivildienstleistende gilt das nicht.

Was ist mit dem Kindergeld?

Seit 2012 ist es nicht mehr relevant, wie viel Geld volljährige Ferienjobber nach Hause bringen. Die Verdienstgrenze von 8004 Euro ist abgeschafft, das Kindergeld für die Eltern steht nicht mehr auf dem Spiel. Dafür ist folgende Einschränkung neu: Volljährige Jobber in Zweitausbildung oder einem Zweitstudium dürfen verdienen, so viel sie wollen, aber im Jahresschnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst wird das Kindergeld gestrichen, wie Rauhöft warnt. Ausnahme: In den Ferien sind mehr als 20 Stunden erlaubt, aber dann nicht mehr als zwei Monate am Stück.

Was gilt bei staatlicher Unterstützung?

Studenten, die Bafög bekommen, sollten die Verdienstgrenze von 4880 Euro im Jahr einhalten, mahnt das Deutsche Studentenwerk zur Vorsicht. Sonst kann die Ausbildungsförderung gekürzt werden. Ferienjobs zählen mit.

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