Krankmeldung:Bei wiederholter Krankheit kippt ärztliche Schweigepflicht

Schon wieder krank? Wann Arbeitnehmer ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden müssen, um ihre Lohnfortzahlung zu sichern.

Arbeitnehmer, die in kurzen Abständen aus unterschiedlichen Gründen krank geschrieben werden, müssen ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um ihre Lohnfortzahlung zu sichern. Der Arbeitnehmer müsse beweisen, dass es sich um eine neue und nicht um eine Fortsetzungserkrankung handelt, heißt es in einem schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Es gab damit seine frühere Rechtsprechung teilweise auf. (Az: 5 AZR 389/04)

Als Fortsetzungserkrankung gilt laut BAG eine Arbeitsunfähigkeit, die "auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht". Dabei ist es egal, ob sich das Grundleiden wieder in seinen ursprünglichen Form oder neuartig äußert. Tritt eine solche Fortsetzungserkrankung nach weniger als sechs Monaten auf, so werden beide Arbeitsunfähigkeiten zusammengelegt und die Lohnfortzahlung bleibt auf insgesamt sechs Wochen beschränkt. Dagegen muss der Arbeitgeber erneut Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht.

Allerdings enthält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt keine Angaben über die Ursache. Diese "Unkenntnis des Arbeitgebers" sei zu berücksichtigen, begründet das BAG sein Urteil. Einen entsprechenden Nachweis verlangt es daher nun vom Arbeitnehmer, etwa durch eine Bescheinigung des Arztes, dass eine neue Krankheit vorliegt.

Hat der Arbeitgeber auch danach noch Zweifel, so muss der Arbeitnehmer seinen Arzt ganz von der Schweigepflicht entbinden und auch die jeweiligen Diagnosen freigeben.

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