"Kein Raucherplatz, sondern Arbeitsplatz":Dutschkes Sohn soll rigides Qualmverbot in Dänemark umsetzen

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Raucher haben es schwer im dänischen Aarhus - zumindest, wenn sie bei der Stadt angestellt sind. (Foto: dpa)

Streng, strenger, Aarhus: In der zweitgrößten Stadt Dänemarks dürfen städtische Angestellte nicht einmal mehr in den Pausen rauchen. Schließlich soll der Steuerzahler keine Zigarettenpausen finanzieren müssen. Umsetzen soll das Hosea Dutschke, der Sohn von Rudi.

Und plötzlich ist alles anders in Aarhus, der zweitgrößten Stadt Dänemarks - zumindest für die städtischen Mitarbeiter. Die müssen nämlich seit März auf ihre 10-Uhr-Zigarette verzichten. Und auf die 13:30-Uhr-Zigarette. Und auf die Zigarette zum Nachmittagskaffee. Und auf überhaupt jede Zigarette, sofern sie innerhalb der Arbeitszeit konsumiert wird.

Zigarettenpausen sind für die mehr als 25.000 Angestellten in den Ämtern und Behörden der Stadt tabu. Das sorgt für Aufsehen. In Dänemark, wo Aarhus eine Vorreiterrolle einnimmt, und auch jenseits der Landesgrenzen.

Der in Aarhus zuständige Direktor Hosea Dutschke - Sohn von Rudi Dutschke, dem Wortführer der Studentenbewegung - begründet den Vorstoß im ARD-Nachtmagazin damit, dass ein Arbeitgeber keine gesundheitsschädlichen Handlungen unternehmen dürfe. Außerdem koste jede Raucherpause Geld. Geld, das in diesem Fall vom Steuerzahler kommt. "Rauchen ist doch Privatsache. Bei der Arbeit, da arbeitet man. Das ist kein Raucherplatz, sondern ein Arbeitsplatz", sagt Dutschke. Nun könnte man einwenden, ein Arbeitsplatz ist auch kein Trinkplatz - aber von einem Verbot von Kaffee ist aus Aarhus zumindest bislang nichts zu hören.

Auch in Schweden sind Raucherpausen verpönt. Die "rauchfreie Arbeitszeit" ist bei vielen Firmen und Kommunen Realität. Die deutschen Kommunen sind von solch rigiden Maßnahmen jedoch weit entfernt. Dennoch können die städtischen Arbeitnehmer schon froh sein, wenn sie wenigstens vor der Tür rauchen dürfen. Wie in München, wo zwar wie in allen öffentlichen Gebäuden in der Bundesrepublik, ein absolutes Rauchverbot gilt. Dennoch ist in der "Dienstanweisung über den Nichtraucherschutz" auch ausdrücklich die Möglichkeit niedergeschrieben, Raucherräume einzurichten.

Nicht einmal ausstempeln müssen die Mitarbeiter der Stadt, wenn sie eine Zigarette qualmen wollen - es sei denn, die Raucherpause nehme immer mehr Arbeitszeit in Anspruch, sagt ein Sprecher der Stadt. Dann könne das Ausstempeln in Absprache mit dem Vorgesetzten zur Pflicht für einzelne Kollegen werden.

Eine einheitliche Regelung gibt es bei den deutschen Kommunen nicht. "Das wird höchst unterschiedlich gehandhabt", sagt ein Sprecher des Deutschen Städtetags. Einige Beispiele:

  • In Monheim (Nordrhein-Westfalen) müssen die Kollegen ausstempeln, bevor sie das Rathaus zum Rauchen verlassen.
  • Auch in Aachen darf nur in der Freizeit gequalmt werden.
  • Hannover sorgte Ende 2011 für Aufsehen, als die Stadt per Dienstanweisung auch E-Zigaretten verbot, die eigentlich nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen.

Vielen Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes stoßen die Raucherpausen ihrer Belegschaft schon lange sauer auf. Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands Mittelständischer Wirtschaft, geht es dabei vor allem ums Geld. Selbst bei nur drei fünfminütigen Raucherpausen am Tag koste den Arbeitgeber das Laster seines Angestellten mehr als 2000 Euro im Jahr, rechnet sein Verband gerne vor.

Eine Studie der Universität Hamburg für das Deutsche Krebsforschungszentrum kommt gar zu dem Ergebnis, dass Zigarettenpausen die deutsche Wirtschaft um mehr als 28 Milliarden Euro im Jahr schädigen. Und beide Rechnungen enthalten nicht die Kosten, die vom Gesundheitssystem für die Folgen des Rauchens aufgebracht werden müssen. Ohovens plakative Forderung: Keine Raucherpausen während der Arbeitszeit - und in den Pausen: "Gymnastik statt Glimmstängel". Spürbare Folgen hatte der Vorstoß jedoch nicht - zumal die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Ohovens Vorschlag schon damals zurückwies: Derartige Entscheidungen müsste jedes Unternehmen selbst treffen. Ein Anti-Raucherpausen-Gesetz sei nicht notwendig.

Ein Recht auf die Zigarettenpause besteht ohnehin nicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat 2010 entschieden, dass eine Raucherpause nicht mit anderen Arbeitsunterbrechung, wie etwa der Gang zur Toilette, zu vergleichen ist - und untersagte einem Beschäftigten der Stadt Köln den Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause.

Dabei verwahrte sich das Gericht gegen jegliche Vorwürfe der Raucherfeindlichkeit. Im Gegenteil, die Entscheidung sei eine Frage der Gleichbehandlung: Von Nichtrauchern werde ja auch die Anwesenheit im Büro verlangt.

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