Berufsausstieg nach der Schwangerschaft:Wann muss ich in der Elternzeit kündigen?

Umorientierung nach der Geburt: Manche junge Mutter will nicht zurück in ihren Job - oder sie will den Arbeitgeber wechseln. Aber: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Kündigung?

Oft liegt das Problem anders herum: Frauen bekommen in der Schwangerschaft oder in der Elternzeit die Kündigung vom Arbeitgeber - auch wenn das der Gesetzgeber eigentlich ausschließt. Doch: Wie muss man sich verhalten, wenn man als junge Mutter selbst aussteigen will?

SZ-Leserin Alexandra W. fragt:

Ich bin während der Elternzeit von Dortmund nach München gezogen und werde meine Arbeitsstelle nach einer zweijährigen Elternzeit nicht mehr dort antreten können. Wann muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen? Ich habe eine gute Beziehung zu meinen ehemaligen Kollegen, daher fällt es mir schwer, ihnen nichts zu sagen. Andererseits befürchte ich eine Kündigung, wenn ich dem Arbeitgeber mitteile, dass ich nicht vorhabe zurückzukommen.

Ina Reinsch antwortet:

Liebe Frau W., wenn Sie Ihre Arbeit in Dortmund nicht mehr antreten können oder wollen, müssen Sie letztlich kündigen. Zur Ermittlung der geltenden Kündigungsfrist während der laufenden Elternzeit sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Auch ein eventuell anwendbarer Tarifvertrag oder das Bürgerliche Gesetzbuch kann die maßgebliche Frist bestimmen. Wollen Sie dagegen zum Ende der Elternzeit kündigen, gilt nach § 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten.

Ob Sie schon jetzt kündigen sollten, hängt aber von verschiedenen Überlegungen ab. Sicher wäre es fair, schnellstmöglich Farbe zu bekennen, damit der Arbeitgeber seinen Personalbedarf frühzeitig planen kann. Jedoch: Wissen Sie jetzt schon, wie sich Ihre persönliche Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird? Möglicherweise sind Sie mit Ihrem Partner nach München gezogen. Was passiert, wenn er seine Arbeit verliert? Vielleicht würden Sie dann nach Dortmund zurückgehen, und Ihr Job würde das finanzielle Fundament Ihrer Familie bilden? Auch wenn ich keinesfalls schwarzmalen möchte, sollten Sie nicht verdrängen, dass sich Lebenspläne ändern und auch Beziehungen scheitern können. Was dann?

Daher würde ich eher dazu raten, gewisse Optionen nicht frühzeitig auszuschließen. Sie könnten sogar überlegen, ob Sie Ihre Elternzeit direkt im Anschluss an die zwei Jahre auf die vollen drei Jahre ausdehnen. Das müssten Sie Ihrem Chef rechtzeitig - und zwar spätestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten zwei Jahre - schriftlich melden. Sein Einverständnis dazu ist nicht erforderlich.

Ihren Kollegen gegenüber sollten Sie sich bis zu Ihrer offiziellen Entscheidung mit Aussagen über die Aufgabe Ihres Jobs zurückhalten. Im Übrigen werden sich sowohl Kollegen als auch Chef ihre eigenen Gedanken gemacht haben, als Sie nach München umzogen. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie nach der Elternzeit zurückkommen, können Sie durchaus sagen, dass Sie es jetzt noch nicht wissen und möglicherweise nach Dortmund zurückkehren werden.

Angst vor einer Kündigung müssen Sie übrigens nicht haben. Denn in der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz, das heißt, eine Kündigung wäre, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, unwirksam. Wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie schon jetzt kündigen wollen, sollten Sie bedenken, dass eine frühzeitige Kündigung Folgen für Ihren Sozialversicherungsschutz und den Ihres Kindes haben kann.

Denken Sie bitte auch daran, dass bei einer Eigenkündigung eine Sperrfrist vom Arbeitsamt droht, wenn Sie sich anschließend arbeitslos melden, da Sie den Verlust Ihres Arbeitsplatzes selbst zu vertreten haben. Die Arbeitsagentur kann jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einer Sperrfrist absehen. Das sollten Sie rechtzeitig klären.

Haben Sie auch eine Frage zu Bewerbung, Berufswahl, Etikette, Arbeitsrecht, Karriereplanung oder Führungsstil? Schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere sechs Experten beantworten ausgewählte Fragen im Wechsel. Ihr Brief wird selbstverständlich anonymisiert.

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