Arbeitsrecht: kranke Kinder:Kinderbetreuung in Zeiten der Grippe

"Mama, wann bin ich wieder gesund?" "Morgen, denn da muss ich wieder arbeiten." Was berufstätige Eltern wissen sollten, wenn der Nachwuchs plötzlich krank im Bett liegt.

Erst das Kind in die Krippe bringen, dann zur Arbeit spurten, abends noch schnell Essen kochen, spielen, ins Bett befördern... Kind plus Job, das erfordert ohnehin schon einiges an Organisation. Wenn die Kleinen dann noch krank werden, stehen berufstätige Eltern gleich vor mehreren Problemen: Wer bleibt zu Hause? Wie lange können sie am Arbeitsplatz fehlen? Was sagen die Kollegen? Ein Überblick.

Arbeitsrecht: kranke Kinder: Ist das Kind krank, bleibt die Mutter oft zu Hause: Jedes Elternteil hat für die Betreuung einen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr.

Ist das Kind krank, bleibt die Mutter oft zu Hause: Jedes Elternteil hat für die Betreuung einen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr.

(Foto: Foto: iStock)

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf freie Tage?

Das Arbeitsrecht ist in dieser Frage nicht eindeutig geregelt. Eltern kranker Kinder dürfen nur dann zu Hause bleiben, ohne Urlaub zu nehmen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person, etwa die Oma, die Betreuung übernehmen kann und das Kind nicht älter ist als zwölf Jahre. Jedes Elternteil hat für die Betreuung kranker Kinder einen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Alleinerziehende können bis zu 20 Tage pro Kind freinehmen. Bei mehr als zwei Kindern ist der Gesamtanspruch auf 25 beziehungsweise 50 Tage für Alleinerziehende begrenzt.

Muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen?

Arbeitnehmer haben nach Paragraph 616 BGB eigentlich einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie "ohne persönliches Verschulden für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" verhindert sind, etwa durch ein krankes Kind. Laut der gängigen Rechtsprechung werden höchstens fünf Tage bezahlt, die meisten Tarif- und Arbeitsverträge schließen eine Lohnfortzahlung in solchen Fällen ganz aus.

Eltern können für die Zeit, in der sie ihr Kind zu Hause betreuen, jedoch Krankentagegeld kassieren. Übernommen wird diese Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen, und zwar in Höhe von 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes. Voraussetzung: Ein Attest vom Arzt, aus dem hervorgeht, dass das Kind betreut werden muss. Private Kassen bezahlen das Tagegeld meistens nicht.

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Kinderbetreuung in Zeiten der Grippe

Was sagen Ärzte und Erzieherinnen?

Bei Masern, Mumps, Scharlach oder Windpocken ist die Sache klar: Laut Infektionsschutzgesetz müssen Kinder, die daran erkrankt sind, zu Hause bleiben. Bei drückendem Bauch oder laufender Nase hingegen müssen die Eltern in Absprache mit dem Kinderarzt entscheiden, was zu tun ist. Je mehr Kinder man hat, desto geübter ist man ja: Pro Kindergartenkind sprechen Ärzte nämlich von zehn bis zwölf jährlichen Infekten. Aber auch die Erzieherinnen haben ein Wort mitzureden. Sie können jederzeit verlangen, dass ein krankes Kind aus ihrer Einrichtung abgeholt wird. Generell gilt: Eine einfache Erkältung ist kein Problem. Kinder mit Fieber oder mit länger als einen Tag lang anhaltendem Durchfall oder Erbrechen hingegen gehören ins Bett. Unerfahrene, berufstätige Eltern, die auf dem Gebiet der Kinderkrankheiten noch unsicher sind, sollten sich schnellstmöglich das 400 Seiten starke "Das große Handbuch: Der Kinderarzt" von Gunhild Kilian-Kornell und Annette Eiden (Südwest-Verlag) besorgen. Unentbehrlich für den Alltag.

Wer bleibt zu Hause?

Keine Frage, wenn ein Kind krank im Bett liegt, dann sitzt neben dem Bett immer noch meistens: die Mutter. Eine kleine Veränderung hin zu mehr Gleichberechtigung ist dennoch messbar. Immer mehr Frauen kehren wenige Monate nach der Geburt wieder an ihren Arbeitsplatz zurück und können es sich nicht leisten, immer wieder mehrere Tage am Stück auszufallen. Damit sind die Männer zunehmend in der Pflicht. Nach einer Auswertung der Kinderkrankengeld-Anträge der gesetzlichen Krankenkasse DAK hat sich der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder hüten, in den vergangenen Jahren leicht erhöht: von 7 Prozent im Jahr 2005 auf 8,5 Prozent 2007.

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Kinderbetreuung in Zeiten der Grippe

Gibt es alternative Betreuungsmöglichkeiten?

In den Großstädten kümmern sich mittlerweile verschiedene Betreuungsdienste um kranke Kinder. Beim Münchner Verein "Zu Hause gesund werden" arbeiten etwa 60 ehrenamtliche Helferinnen, die für bis zu acht Stunden täglich nach Hause kommen, wenn die Eltern keine Zeit haben. Eine Stunde kostet 5,20 Euro. Der Bedarf sei "enorm gestiegen", sagt die Leiterin Hildegard Ballmann - zurzeit erreichen sie etwa 30 Anfragen pro Tag. Ähnliches berichtet Christina Soltys vom "Notmütterdienst", der in Hamburg, Berlin und Frankfurt vertreten ist. Angeboten werden Hausbesuche, wenn Alleinerziehende oder beide Eltern krank sind, die Mitarbeiterinnen betreuen aber auch Kinder, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Das kostet 12,50 Euro pro Stunde.

Wie fange ich die Spannungen am Arbeitsplatz ab?

Rainer Wieland, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Wuppertal: "Ohne eine familienfreundliche Unternehmenskultur geht gar nichts: Nicht nur vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sollten Unternehmen Sorge tragen, dass es nicht nur eine Last ist, Kinder zu haben. Wenn Eltern kurzfristig ausfallen, sollte es klar geregelte Vertretungen geben. Dabei müssen Arbeitskollegen ohne Kinder natürlich aushelfen. Führungskräfte, die häufig wegen ihrer kranken Kinder fehlen, haben ein großes Problem - sie dürfen nicht damit rechnen, dass in ihrer Firma ein breites Verständnis für ihre Situation existiert. Bei Führungskräften gehen die Mitarbeiter davon aus, dass sie entweder einen Partner haben, der zu Hause bleibt. Oder eben entsprechendes Hauspersonal."

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