Von Bernd Dörries und Dirk Graalmann

Die Beispiele Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zeigen: Die Millionen-Einnahmen werden häufig erst mal zurückgelegt.

voller Hörsaal

Voll besetzter Hörsaal: Einen großen Teil der Beiträge halten die Unis bislang einfach zurück. (Foto: dpa)

Es war wie ein übler April-Scherz. Seit dem 1. April 2006 dürfen die Universitäten in Nordrhein-Westfalen Studiengebühren erheben. Bis zu 500 Euro pro Semester können die Unis, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen nun verlangen - von den 33 Bildungsstätten in NRW machen im Jahr 2008 nach Angaben von Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) 29 davon Gebrauch. 300 Millionen Euro dürften die Hochschulen damit zusätzlich kassieren. Geld, das - gesetzlich verankert - im Wesentlichen zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen dienen muss.

Manchmal klappt das ganz gut: "Erworben aus Ihren Studienbeiträgen" pappt auf mehr als 20.000 neu angeschafften Büchern in der Bibliothek der Universität Essen/Duisburg. An der größten Hochschule des Landes, der Universität Köln, tut man sich etwas schwerer: in ihrer 56-seitigen "Kosten-Leistungs-Rechnung für die Studienbeiträge" verbergen sich erschreckende Zahlen. 17 Millionen Euro kassierte die Hochschule innerhalb eines Jahres von ihren Studenten - doch nur gut vier Millionen Euro kamen den Studenten für Personal und Sachmittel zugute. Allein 900.000 Euro werden als Verwaltungskosten angesetzt, noch einmal 2,8 Millionen Euro wurden als erste Rate für den geplanten Bau eines Seminargebäudes als Rückstellung verbucht - der große Rest der Beiträge aber wird bislang einfach zurückgehalten.

Geld-zurück-Garantie für Studenten

"Das ist nur ein Beispiel unter vielen", glaubt Andre Schnepper, Sprecher des "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren". Das Geld lagere irgendwo oder werde umgeschichtet, weil die sonstigen Mittel für die Universitäten gekürzt worden seien. Diese Zweckentfremdung der Mittel hatte der Rektor der Universität Wuppertal bereits öffentlich eingeräumt. Der Minister widerspricht dieser Darstellung. Man gebe im kommenden Jahr 52 Millionen Euro mehr aus als 2007, so Pinkwart.

Das Beispiel Köln aber ruft auch das Ministerium als Rechtsaufsichtsbehörde auf den Plan: Man prüfe die dortige Verwendung, teilte ein Sprecher mit. Wer letztlich die Verantwortung trägt, hat Pinkwart kürzlich in einer Landtagsdebatte deutlich gemacht: "Keine Hochschule ist gezwungen, den Höchstbeitrag von 500 Euro zu nehmen." Auch die Universitäten, so heißt es im Ministerium, müssten erst lernen, ihrer Verantwortung bei der Verwendung von Beiträgen gerecht zu werden. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft wird in Kooperation mit dem Deutschen Studentenwerk eine Evaluation der Verwendung der Studienbeiträge in NRW vornehmen. Im Mai soll die Studie vorliegen. Für Studenten gibt es immerhin eine Geld-zurück-Garantie. Per Landesgesetz wurde die Einrichtung von Schiedskommissionen an den Hochschulen festgelegt. Dort können Studierende Einspruch einlegen. Bisher sind gut ein Dutzend Einsprüche bekannt - in allen Fällen wurde das Geld zurückgezahlt.

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Leserkommentare (22)



13.12.2007 15:58:10

RobertOstermeier: Zum Thema "Studiengebühren" möchte ich noch folgendes Argument beitragen:

Wenn jemand eine Meisterprüfung ablegen möchte oder eine Fachwirteprüfung, dann hat er die Kosten für seine Weiterbildung auch aus eigener Tasche zu zahlen.

Meine Meinung zu diesem Thema ist jedoch ganz klar - wir brauchen in Deutschland einen BREITEN hohen Bildungsstand - das liegt in unser aller Interesse, weil nur das den Lebensstandard in Deutschland sichern kann!

Unser derzeitiges Bildungssystem ermöglicht dies jedoch nicht!


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