Ein 26-jähriger Bäcker soll sich unerlaubt am Brotaufstrich seiner Firma bedient haben und wurde entlassen. Zu Unrecht, entschied jetzt das Arbeitsgericht: Die Bäckerei muss den Mann weiterbeschäftigen.
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Bäckerei Westermann: Das Unternehmen muss einen der entlassenen Mitarbeiter wieder einstellen. Foto: dpa
Ein 26-jähriger Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss als Bäcker weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag entschieden.
Er und ein Kollege, beide Angestellte der Bäckerei-Kette Westermann, hatten ihre Brötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen hatte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war, geklagt.
Das Gericht entschied aus formalen Gründen. So hätte bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.
"Unpopuläre Entscheidung"
Gestern hatte die Bäckerei in einer Mitteilung eingeräumt, dass es sich bei der Entlassung wegen eines Brotbelags um eine "unpopuläre Entscheidung" handele, die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller 300 Mitarbeiter" notwendig gewesen sei.
Über den Fall des Kollegen, der ebenfalls gegen seine Kündigung geklagt hatte, verhandelte das Gericht am Vormittag noch.
Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtens erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
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