Weil er eine Karte für ein Bundesligaspiel als Geschenk angenommen hat, verlor ein Personalleiter seinen Job. Mit Recht entschied nun ein Landesarbeitsgericht.

Eine Karte für ein Fußballspiel als Geschenk kann den Job kosten. Foto: dpa

Wer als Arbeitnehmer von einem Kunden ein teures Geschenk annimmt, etwa eine Karte für ein Fußballspiel, muss damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Das Urteil (Aktenzeichen 9 Sa 572/08) gilt, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich.

Das Gericht wies damit die Kündigungsschutzklage eines Personalleiters ab. Dieser hatte von einer Personalvermittlung eine Eintrittskarte für ein Bundesligaspiel im Wert von etwa 250 Euro erhalten. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger daher unter anderem wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Das LAG sah dies als berechtigt an.

Allein der Anschein, dass ein führender Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen nicht allein die Interessen seines Arbeitgebers vertrete, sei nicht hinnehmbar. Das sogenannte Schmiergeldverbot verlange nicht, dass der Mitarbeiter sich auch tatsächlich habe beeinflussen lassen, argumentierten die Richter.

(sueddeutsche.de/dpa/af)