Hochschwanger ohne Existenzgrundlage
Gleichbehandlungsgesetz
25.01.2008, 09:42
Schwangere Mitarbeiterinnen sind nicht in allen Unternehmen gern gesehen. (Foto: dpa)
Sule Eisele nennt das, was ihr als Hochschwangere vergangenen Sommer passiert ist, eine "stille Kündigung". Dabei hatte es zwei Jahre zuvor so hoffnungsvoll angefangen, beim Versicherungskonzern R+V. "Ich hatte viel Herzblut hineingesteckt - und es lief", sagt die 38-Jährige. Doch jetzt hat die Versicherungsspezialistin ihren Arbeitgeber auf 500.000 Euro Schadensersatz verklagt wegen Geschlechtsdiskriminierung.
Es ist das erste bekannte Gerichtsverfahren dieser Art nach dem seit August 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses verbietet eine Benachteiligung wegen Geschlechts, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung im Berufsleben. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden müsste juristisches Neuland erschließen und wäre ein Signal für künftige Schadensersatz-Summen.
Eiseles Anwälte haben den Fall auf gut 100 Seiten Klageschrift dargelegt. Demnach informierte Eisele ihren Chef Ende 2006 über ihre Schwangerschaft und wollte drei Monate Mutterschutz nehmen, nicht aber für eine längere Dauer in Elternzeit gehen. Dennoch sei ihr am letzten Arbeitstag ihr Nachfolger vorgestellt worden. Eisele habe einen Nervenzusammenbruch erlitten.
Erste Bewährungsprobe
Vier Monate später, am Ende ihres Mutterschutzes, habe sie es noch einmal versucht. Sie redete laut Klage mit ihrem Chef über eine Rückkehr, dieser habe sie jedoch gedrängt, Elternzeit zu nehmen. Eisele habe auf Rückkehr bestanden, ihr Chef habe ihr daraufhin die Zuständigkeit für ihren bisherigen Bezirk Bad Saulgau in Oberschwaben entzogen und gab ihr stattdessen einen Bezirk, der bislang nur einen Bruchteil des Umsatzes eingebracht habe.
Eisele hatte eine gute Position bei der großen deutschen Versicherungsgruppe. Die studierte Germanistin hatte bei der Allianz angefangen und war bei der R+V für wichtige Kunden wie Firmen und Besserverdienende zuständig; ihr Einkommen ernährt die Familie, ihr erkrankter Mann kümmert sich um die beiden Kinder. Deshalb wollte sie unbedingt weiter arbeiten gehen. Als ihr der alte Arbeitgeber den E-Mail-Zugang gesperrt und eine Schulung versagt habe, sei der Entschluss gefallen, mit einer Schadensersatzklage zu drohen. "Sie haben mir als Hochschwangerer meine Existenzgrundlage weggezogen", sagt Eisele.
Zudem ist Eisele, die mit vollem Namen Eisele-Gaffaroglu heißt, davon überzeugt, dass ihre türkische Herkunft eine Rolle gespielt hat, obwohl sie Deutsche ist. Sie verklagt ihren Arbeitgeber deshalb zugleich wegen "ethnischer Diskriminierung". Eine Sprecherin von R+V sagte auf Anfrage, das Unternehmen wolle sich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern.
Dem politisch äußerst umstrittenen Gesetz steht damit eine Bewährungsprobe bevor. Wirtschaftsverbände, Union und FDP hatten es schon vor der Verabschiedung scharf kritisiert, die prophezeite Klagewelle ist jedoch bislang ausgeblieben. Das AGG gilt als recht zahnlos. Lufthansa-Piloten klagten 2007 vergeblich, auch jenseits des 60. Lebensjahres noch an den Steuerknüppel zu dürfen. Bei einer Hamburger Logistikfirma erstritten Frauen immerhin die gleiche Entlohnung wie ihre männlichen Kollegen. Schadensersatz-Urteile, die Unternehmen wirklich weh tun, gab es bisher aber nicht. Die wenigen Streitigkeiten wegen Geschlechtsdiskriminierung am Arbeitsplatz wurden bisher diskret per Vergleich beigelegt und Stillschweigen vereinbart. Dies hat zwei Gründe: Die Unternehmen scheuen es, durch solch einen Prozess als Hort des Chauvinismus in Verruf zu geraten, und auch bei Angestellten macht sich eine spektakuläre Klage gegen den Arbeitgeber nicht unbedingt gut im Lebenslauf.
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![]() 21.05.2008 12:58:18 Medusa04: Bleibt zu hoffen... dass die Gerichte endlich mal ein klares Urteil treffen. Denn bisher war das AGG eine leere Papphülse. Es wird das Papier nicht wert sein, auf dem es geschrieben ist wenn Diskriminierte immer noch an ihrer Beweislast scheitern. Sie müssen beweisen diskriminiert wurden zu sein. Das ist ein unmöglicher Zustand aber für das Deutsche Rechtssystem typisch. ![]()
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