Wer Schweinefleisch aus tiergerechter Haltung kaufen will, hat die Auswahl zwischen verschiedenen Siegeln. Ein Überblick über die Anforderungen.
Konventionelle Haltung:
In dieser Haltungsform wird der Großteil der deutschen Schweine aufgezogen.
Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 0,75 Quadratmeter
Tiere pro Halter: Es gibt keine Obergrenze. Einzelne Schweinemastanlagen sind regelrechte Fabriken mit mehr als 60.000 Tieren.
Auslauf ins Freie: Freiflächen sind nicht vorgeschrieben und auch nicht üblich.
Kupieren der Schwänze: Das Amputieren der Schwänze ist eigentlich laut EU-Verordnung verboten, laut deutschem Tierschutzgesetz aber bis zum vierten Lebenstag erlaubt. Es ist in den meisten konventionellen Ställen verbreitet, da sich die Tiere in der Enge und ohne Beschäftigung gegenseitig die Schwänze abbeißen.
Kastration von Ferkeln: Schweinefleisch von Ebern kann hormonell bedingt einen unangenehmen Geruch annehmen. Bei kastrierten Schweinen kommt dies nicht vor. Eine Betäubung für den Eingriff ist laut deutschem Tierschutzgesetz und damit in der konventionellen Haltung nicht vorgeschrieben.
Futter: Es gibt keine Vorgaben zur Herkunft, auch gentechnisch verändertes Futter ist erlaubt.
Antibiotika: In Deutschland dürfen eigentlich nur kranke Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Doch in der Praxis bekommen meist alle Tiere eines Halters Medikamente, sobald auch nur eines von ihnen erkrankt ist. Denn in der Enge haben Krankheitserreger ein leichtes Spiel, sich quer durch den Stall zu verbreiten. Mitunter werden Antibiotika auch ohne konkreten Fall vorbeugend verabreicht. Durch die breite Antibiotika-Gabe wird die Entstehung von resistenten Bakterien gefördert. Gegen sie hilft dann keine Medizin mehr.