Wofür welches Tierschutzsiegel steht:Welchem Schwein geht es gut?

Wer Schweinefleisch aus tiergerechter Haltung kaufen will, hat prinzipiell die Auswahl zwischen verschiedenen Siegeln. Ein Überblick über die Anforderungen.

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(Foto: dpa)

Wer Schweinefleisch aus tiergerechter Haltung kaufen will, hat die Auswahl zwischen verschiedenen Siegeln. Ein Überblick über die Anforderungen. Konventionelle Haltung: In dieser Haltungsform wird der Großteil der deutschen Schweine aufgezogen. Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 0,75 Quadratmeter Tiere pro Halter: Es gibt keine Obergrenze. Einzelne Schweinemastanlagen sind regelrechte Fabriken mit mehr als 60.000 Tieren. Auslauf ins Freie: Freiflächen sind nicht vorgeschrieben und auch nicht üblich. Kupieren der Schwänze: Das Amputieren der Schwänze ist eigentlich laut EU-Verordnung verboten, laut deutschem Tierschutzgesetz aber bis zum vierten Lebenstag erlaubt. Es ist in den meisten konventionellen Ställen verbreitet, da sich die Tiere in der Enge und ohne Beschäftigung gegenseitig die Schwänze abbeißen. Kastration von Ferkeln: Schweinefleisch von Ebern kann hormonell bedingt einen unangenehmen Geruch annehmen. Bei kastrierten Schweinen kommt dies nicht vor. Eine Betäubung für den Eingriff ist laut deutschem Tierschutzgesetz und damit in der konventionellen Haltung nicht vorgeschrieben. Futter: Es gibt keine Vorgaben zur Herkunft, auch gentechnisch verändertes Futter ist erlaubt. Antibiotika: In Deutschland dürfen eigentlich nur kranke Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Doch in der Praxis bekommen meist alle Tiere eines Halters Medikamente, sobald auch nur eines von ihnen erkrankt ist. Denn in der Enge haben Krankheitserreger ein leichtes Spiel, sich quer durch den Stall zu verbreiten. Mitunter werden Antibiotika auch ohne konkreten Fall vorbeugend verabreicht. Durch die breite Antibiotika-Gabe wird die Entstehung von resistenten Bakterien gefördert. Gegen sie hilft dann keine Medizin mehr.

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(Foto: N/A)

EU-Öko-Siegel: Es steht für die Mindestanforderungen gemäß EU-Ökoverordnung. Wer sie erfüllt, darf sein Produkt mit dem Wort "Bio" bezeichnen. Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 1,3 Quadratmeter Tiere pro Halter: Die Menge ist abhängig von der gesamten bewirtschafteten Fläche: Pro Hektar Nutzfläche dürfen 14 Tiere gehalten werden. Auslauf ins Freie: Vorgeschrieben sind 1,0 Quadratmeter Freifläche pro Schwein, allerdings nicht in den letzten drei Lebensmonaten. Kupieren der Schwänze: verboten Kastration von Ferkeln: nur mit angemessenen Betäubungs- oder Schmerzmitteln Futter: Es muss aus Öko-Erzeugung stammen, bei Engpässen darf anteilig auf konventionelles Futter ausgewichen werden. Engpässe sind nicht selten, da in Deutschland nicht genug Biofutter angebaut wird. Gentechnisch verändertes Futter verboten. Antibiotika: unter strengen Auflagen erlaubt Weitere Informationen

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(Foto: Naturland)

Naturland: Naturland ist einer der größten ökologischen Anbauverbände weltweit. Seine Richtlinien sind strenger als die des Bio-Siegels. Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 1,5 Quadratmeter Tiere pro Halter: maximal 10 Tiere pro bewirtschaftetem Hektar Auslauf ins Freie: 1,2 Quadratmeter pro Tier vorgeschrieben Kupieren der Schwänze: verboten Kastration von Ferkeln: nur mit angemessenen Betäubungs- oder Schmerzmitteln Futter: 50 Prozent muss selbst erzeugt sein. Diese Kreislaufwirtschaft aus Futteranbau - Verfütterung an die Schweine - und Ausbringen des Dungs auf den eigenen Feldern ist ein Grundgedanke des Bioverbandes. Biofutter ist vorgeschrieben, gentechnisch verändertes Futter verboten. Antibiotika: Gabe nur im unerlässlichen Fall erlaubt Weitere Informationen

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(Foto: N/A)

Neuland: Neuland nennt sich ein Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. Er wird unter anderem vom Tierschutzbund und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mitgetragen. Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 1,0 Quadratmeter (1,6 bei einem Gewicht ab 120 Kilogramm) Tiere pro Halter: maximal 950 Auslauf ins Freie: 0,5 bis 0,8 Quadratmeter pro Tier vorgeschrieben Kupieren der Schwänze: verboten Kastration von Ferkeln: nur mit angemessenen Betäubungs- oder Schmerzmitteln Futter: ausschließlich heimische Futtermittel, mindestens 50 Prozent vom eigenen Betrieb, gentechnisch verändertes Futter verboten Antibiotika: keine Angaben Weitere Informationen

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(Foto: Deutscher Tierschutzbund)

Tierschutzlabel des deutschen Tierschutzbundes - Einstiegsstandard: Der Tierschutzbund vergibt neben dem strengeren Premiumsiegel auch ein Label für Bauern, die gerade beginnen, ihre Haltung umzustellen. Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 1,1 Quadratmeter (bei Tieren, die schwerer als 120 Kilogramm sind: 1,6 Quadratmeter) Tiere pro Stall: maximal 3000 pro Eigentümer Auslauf ins Freie: nicht vorgeschrieben Kupieren der Schwänze: Verbot erst ab 2014 Kastration von Ferkeln: nur unter Vollnarkose Futter: keine Vorschriften zur Herkunft, gentechnisch verändertes Futter übergangsweise erlaubt. Antibiotika: nur unter strengen Voraussetzungen Weitere Informationen

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(Foto: Deutscher Tierschutzbund)

Tierschutzlabel des deutschen Tierschutzbundes Premiumstufe: Dies ist im Vergleich zum Einstiegsstandard das strengere der beiden Siegel. Platz pro ausgewachsenem Schwein im Stall: 1,0 Quadratmeter (bei Tieren, die schwerer als 120 Kilogramm sind: 1,5 Quadratmeter) Tiere pro Stall: maximal 950 pro Eigentümer Auslauf ins Freie: 0,5 Quadratmeter pro Tier vorgeschrieben (ab einem Gewicht von mehr als 120 Kilogramm: 0,8 Quadratmeter) Kupieren der Schwänze: verboten Kastration von Ferkeln: nur unter Vollnarkose Futter: keine Vorgaben zur Herkunft, gentechnisch verändertes Futter verboten Antibiotika: unter strengen Regelungen erlaubt Weitere Informationen

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