Schadstoffe im Spielzeug:Deutschland muss Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug lockern

Kindertagesstätte

Spielzeug für Kinder muss in Deutschland bestimmte Richtlinien erfüllen.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
  • Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat verfügt, dass Deutschland seine Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug lockern muss. Eine Gesundheitsgefahr für Kinder bestehe durch das Urteil aber nicht.
  • Deutschland hatte einer geänderten EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 nicht folgen wollen und deshalb Klage eingereicht.
  • Ein Institut aus den Niederlanden hatte bestimmt, wie viele Schwermetalle Kinder ohne Risiko pro Tag aufnehmen können. Es wurden zum Teil deutlich höhere Werte für Antimon, Arsen und Quecksilber angegeben, als in Deutschland erlaubt sind.
  • Ein EU-Mitglied darf laut dem aktuellen Urteil das Gesundheitsrisiko anders bewerten als die komplette Staatengemeinschaft. Deutschland habe in dem Verfahren allerdings nicht erklärt, dass die Brüsseler Limits schädlich sind.

Von Christopher Schrader

Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Grenzwerte für Schwermetalle wie Arsen und Quecksilber in Spielzeug zum Teil deutlich lockern. Das Gericht verwarf in Luxemburg den Einspruch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gegen eine europäische Richtlinie. Deutschland habe nicht nachgewiesen, so das Urteil, dass seine bisherigen Limits einen besseren Gesundheitsschutz geboten hätten als die Vorgaben der EU.

Ein Sprecher des Bundesministeriums erklärte, die Umstellung bedeute auch aus deutscher Sicht keinesfalls eine Gesundheitsgefahr für Kinder: Bei dem Verfahren sei es um "sicher" oder "sicherer" gegangen. Dennoch zeigte man sich bei deutschen Behörden enttäuscht. Das Urteil soll aber "zügig" per Verordnung umgesetzt werden; normalerweise heißt das, dass es um Wochen geht.

Grenzwerte für Schwermetalle gelten vor allem deswegen, weil Kinder Spielzeug nicht nur benutzen, wie die erwachsenen Produzenten das vorgesehen haben, sondern Bauklötze annagen, Puppen abknutschen, Stifte zerbrechen und Kleinteile verschlucken. In dem Verfahren in Luxemburg ging es im Kern um Antimon, Arsen und Quecksilber. Für Blei hatte schon die Vorinstanz geurteilt, Deutschland dürfe hier einen strengeren Grenzwert behalten; bei Barium hatten sich die EU-Standards während des Verfahrens verschärft. Das gilt nach Auskunft aus dem Ernährungsministerium auch für Kadmium.

Deutschland sträubt sich gegen EU-Richtlinie von 2009

Deutschland wollte der Brüsseler Richtlinie für Schwermetall-Grenzwerte nicht folgen, als diese sich 2009 in zwei Punkten geändert hatte. Erstens hatte die EU auf der Basis von Daten eines niederländischen Instituts die Dosis von Schwermetallen neu bestimmt, die Kinder täglich aufnehmen können, ohne die Gesundheit zu gefährden. Die EU-Limits lagen für Antimon 22-mal so hoch wie frühere deutsche Vorgaben, für Arsen viermal und für Quecksilber 1,6-mal so hoch.

Deutschland wollte die eigenen, strengeren Limits behalten, wie auch das Bundesinstitut für Risikobewertung im vergangenen Jahr erklärte. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die niederländischen Daten aus Tierversuchen stammen, während die früheren deutschen Grenzwerte aus Beobachtungen an Menschen abgeleitet wurden.

Zweitens berechnet die umstrittene europäische Richtlinie mit einem neuen Verfahren, wie viel der verschiedenen Schwermetalle in Spielzeugen enthalten sein darf. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Kinder pro Tag im Mittel zum Beispiel acht Milligramm Buntstiftlack, 100 Milligramm Kreide und 400 Milligramm Fingermalfarbe einnehmen. Diese Mengen gelten für drei Kategorien von Spielzeug, die als abschabbar, trocken und flüssig bezeichnet werden.

Deutsche Spielzeugverordnung deutlich strenger

Die Richtlinie erlaubt, dass der Grenzwert für die tägliche Aufnahme in jeder der drei Kategorien erreicht wird. Malt also ein Kind an einem Tag mit mehreren Arten von Farbe, kann es gemäß der EU-Vorgabe theoretisch das 66-Fache an Antimon, das Zwölffache an Arsen und knapp das Fünffache an Quecksilber aufnehmen, als es die bisher geltende deutsche Spielzeugverordnung vorsieht.

Grundsätzlich urteilte der Europäische Gerichtshof, dass EU-Mitgliedstaaten Gesundheitsrisiken anders bewerten dürfen als die Gemeinschaft. Wollten sie aber eigene Grenzwerte festlegen, müssten sie nachweisen, dass diese ein "höheres Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit gewährleisten als die Harmonisierungsmaßnahme der Union". Da Deutschland im Verfahren erklärt hatte, von den Brüsseler Limits gehe keine Gefahr aus, sah das Gericht auch die deutsche Forderung als unbegründet an.

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