Auf Zigarettenschachteln in Deutschland muss künftig mit großformatigen Schockfotos vor den Gefahren des Rauchens gewarnt werden. Ein Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, verpflichtet die Hersteller dazu, ab Mai zwei Drittel ihrer Verpackungen für Warnbilder und aufklärende Texte zu reservieren.
Gleichzeitig werden Aromen verboten, die den Tabakgeschmack überdecken. Nur für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen, was aber als wahrscheinlich gilt. Deutschland ist dazu verpflichtet, die entsprechende Tabakrichtlinie der EU bis zum 20. Mai in deutsches Recht umzusetzen.
Opposition fordert Verbot von Tabakwerbung
Den Grünen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Ihr Sprecher für Drogen und Suchtpolitik, Harald Terpe, warf der Regierung vor, noch immer wirtschaftliche Interessen der Tabakindustrie wichtiger zu nehmen als eine wirksame Tabakprävention. Terpe sagte: "Werbung für Tabakprodukte im Kino und auf Plakaten, aber auch die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten verhindern eine wirksame Tabakprävention."
Beschränkungen der Tabakwerbung seien überfällig, so Terpe. In anderen Ländern der EU müsse diese Diskussion "längst nicht mehr geführt werden". Deutschland ist den Grünen zufolge neben Bulgarien eines der wenigen Länder, in denen großflächige Tabakwerbung, wie im Kino oder auf Plakaten, überhaupt noch möglich ist. Deutschland verstoße damit gegen internationale Abkommen wie das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC), das nicht nur von Deutschland, sondern auch von der EU ratifiziert wurde. EU-Richtlinien geben Mindeststandards vor, die Umsetzung kann auf nationaler Ebene unterschiedlich gestaltet werden.