Organtransplantation:Wird jeder Mensch mit Organspendeausweis auch Spender?

Die Voraussetzungen für die Entnahme von Spenderorganen erfüllt nur ein kleiner Teil der Sterbenden. Entscheidend für die Organspende ist die Art des Todes.

Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, nach dem Tod Organe spenden zu können, klein. Nur etwa ein Prozent der Menschen, die im Krankenhaus sterben, erfüllen die wesentliche Voraussetzung: Bei ihnen ist ausschließlich der Hirntod eingetreten. Das heißt, ihr Gehirn ist beispielsweise durch einen Unfall oder Schlaganfall unwiderruflich geschädigt. Ihr Kreislauf kann aber durch künstliche Beatmung aufrecht erhalten werden, so dass Organe und Gewebe weiter durchblutet werden.

Außerdem müssen bestimmte Infektionserkrankungen ausgeschlossen und die Organe gesund sein. Sofern dies der Fall ist, können auch ältere Menschen Organe spenden. Heute sind 50 Prozent der Spender über 55 Jahre alt und 30 Prozent sogar über 65. Die gesundheitliche Eignung wird aber erst nach dem Hirntod geprüft. Um einen Organspendeausweis auszufüllen, ist keine medizinische Untersuchung notwendig.

Formale Voraussetzung für die Organspende ist, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod bestätigen. Diese Mediziner dürfen nicht an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sein. Und es muss eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende geben: Entweder hat der Tote sie in Form eines Organspendeausweis hinterlassen oder die Familie stimmt zu, weil sie davon ausgeht, dass ihr Angehöriger einverstanden wäre.

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