Gesundheitsreform:Kritik aus den eigenen Reihen

Die große Koalition hat ihre erste große Gesundheitsreform abgeschlossen, Opposition und Gewerkschaften prangern die neuen Regelungen als unsozial an - und auch die Gesundheitsminister der Länder sind unzufrieden.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die große Koalition hat ihre erste große Reform im Gesundheitsbereich abgeschlossen. Von Beginn des kommenden Jahres an können die Krankenkassen ihren Beitragssatz wieder selbständig bestimmen, der umstrittene Zusatzbeitrag entfällt.

Während die Regierung davon ausgeht, dass die Regelung niedrigere Beiträge für Millionen von Versicherungsmitgliedern bringen wird - derzeit beträgt der Satz 15,5 Prozent vom Bruttolohn - prangerten Opposition und Gewerkschaften das Gesetz als unsozial an.

Sie kritisierten vor allem, dass künftige Kostensteigerungen bis auf weiteres ausschließlich von den Arbeitnehmern bezahlt werden sollen. Wenn die Beiträge also durch höhere Ausgaben für Medikamente, Krankenhausbehandlungen oder Arztrechnungen in die Höhe schießen, wird der Arbeitgeber dadurch nicht belastet.

Doch stößt die Reform auch in den eigenen Reihen auf Kritik. Dafür sorgte insbesondere das von der Koalition geplante Qualitätsinstitut. Die Einrichtung soll die Daten des Gesundheitssystems sammeln, auswerten und verständlich aufbereiten. Geplant ist, die Ergebnisse des Instituts zu verwenden, um gute Qualität von Behandlungen künftig besser zu bezahlen. Schlechte Leistungen sollen entsprechend weniger einbringen.

Das Institut ist ohnehin in der Ärzteschaft und bei den Krankenhäusern umstritten. Nun gesellen sich zu den Kritikern aber auch noch die Gesundheitsminister der Ländern.

Kritik an fehlender Beteiligung der Länder

"Wir vermissen eine Beteiligung der Länder, wie sie der Bundesrat parteiübergreifend gefordert hat", kritisierte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Da die Länder für die Krankenhausplanung zuständig seien, das heißt, entscheiden müssen wie viele Kliniken welche medizinischen Leistungen im Land anbieten, bräuchten sie auch direkten Zugriff auf die Erkenntnisse des Instituts und ländertaugliche Analysen.

Im Gesetz sei aber lediglich vorgesehen, einzelne Eingriffe in einem Krankenhaus zu bewerten, wie zum Beispiel eine Hüftoperation. Die Beurteilung von einzelnen Eingriffen sage aber nichts über die Leistungsfähigkeit einer ganzen Abteilung in einem Krankenhaus aus. Diese Information sei aber für die Länder zwingend notwendig, um eine Entscheidung darüber treffen zu können, welche Abteilungen möglicherweise geschlossen werden müsse.

"Die Länder brauchen das Bild auf Abteilungsebene", sagte Prüfer-Storcks. Es wäre fatal, wenn das neue Institut nicht in der Lage wäre, diese Informationen zu liefern, die von den Ländern selbstverständlich bezahlt würden.

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