Bundesärztekammer gegen Sterbehilfe:"Lassen Sie das doch den Klempner machen"

Bundesärztekammer gegen Sterbehilfe: Die Bundesärztekammer lehnt eine ärztlich assistierte Sterbehilfe weiterhin strikt ab.

Die Bundesärztekammer lehnt eine ärztlich assistierte Sterbehilfe weiterhin strikt ab.

(Foto: Imago Stock&People)
  • Ungeachtet der Diskussion über die Sterbehilfe in Politik und Gesellschaft bleibt die Bundesärztekammer in Deutschland bei ihrem Nein zur Suizidbeihilfe.
  • In den bundesweit 17 Ärztekammern gibt es unterschiedliche Detailregelungen.
  • Im Bundestag wird die Frage der Suizidbeihilfe seit längerer Zeit quer durch alle Fraktionen kontrovers diskutiert.

Ärzte formulieren einheitliche Position

Die Ärzte in Deutschland lehnen eine ärztlich assistierte Selbsttötung von sterbenskranken Patienten weiterhin strikt ab. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, unterstrich, in diesem Punkt seien sich alle Ärztekammern einig. Man könne keineswegs davon sprechen, dass es in dieser Position einen Flickenteppich in Deutschland gebe. Und es würde auch niemand darüber nachdenken, die Berufsordnung zu ändern.

Einige regionale Ärztekammern weichen in ihren Berufsordnungen jedoch von den Formulierungen der Bundesärztekammer ab. In der Debatte um Sterbebegleitung und Sterbehilfe brachte das der Ärzteschaft den Vorwurf ein, sich nicht einheitlich zu positionieren. Auch Umfrageergebnisse zeigen, dass es innerhalb der Berufsgruppe unterschiedliche Meinungen gibt. In einer am Freitag vorgestellten Erklärung der BÄK heißt es nun: "Die Berufsordnungen der Ärztekammern formulieren einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, "das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten."

Montgomery trug in Anwesenheit der 17 Regionalvertreter die Position der Ärzte vor. Er räumte dabei ein, dass es bei der sogenannten palliativen Sedierung, der Linderung des Leidens von Sterbenden, Unsicherheiten gebe. Hierzu heißt es in den Grundsätzen der BÄK zur Stebebegleitung: "Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, dass eine möglicherweise dadurch bedingte unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf." Hier wolle man für mehr Aufklärung sorgen. Wer als Arzt in einem solchen Fall die Behandlung genau dokumentieren könne, müsse in keinem Fall mit dem Entzug der Zulassung rechnen.

Montgomery reagiert entrüstet auf kritische Nachfragen

Der Arzt sei jedoch auf keinen Fall dafür da, einem Suizidwilligen zu assistieren. Auf die Nachfrage, wer es denn sonst machen solle sagte Montgomery sichtlich erregt: "Lassen Sie es doch den Klempner oder den Apotheker oder den Tierarzt machen, aber eben nicht den Arzt." An die Adresse der Politik sagte Montgomery, es sei keine gesetzliche Änderung nötig, außer ein Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte: "Es ist gut, wenn die Bundesärztekammer sich für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ausspricht. Schließlich ist der Suizid nicht die Fortführung der humanen Sterbebegleitung. Die Bundesärztekammer verkennt jedoch, wie die unterschiedlichen Länderberufsordnungen auf die politische und rechtliche Debatte in Deutschland wirken." Die Ärztekammern sollte eine einheitliche Regelung finden, "die nicht mehr regelt als das Strafrecht. Hier sind der Suizid und die Beihilfe nicht verboten."

Im Bundestag wird die Frage der Suizidbeihilfe seit längerer Zeit quer durch alle Fraktionen kontrovers diskutiert. Eine Gruppe von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann hat eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschlagen, mit der die Sterbehilfe in Deutschland auch Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden soll.

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