Behandlungsfehler:Kind entschädigt, Hebamme pleite

Patientenrechte

Paragrafen verändern den Alltag in Kliniken und Praxen.

(Foto: SZ-Illustration: Ilona Burgarth)

Noch nie waren Patienten so selbstbewusst wie heute. Einige von ihnen erstreiten Schadensersatz in Millionenhöhe. Doch was dem Einzelnen hilft und zusteht, kann das ganze System in die Schieflage bringen. Die Folgen spüren letztlich wieder die Patienten.

Von Berit Uhlmann und Nina von Hardenberg

Die Hebamme war längst Rentnerin, als ihr das Schreiben vom Anwalt zugestellt wurde. Ein folgenschwerer Fehler sei ihr während einer Entbindung vor 25 Jahren unterlaufen, nun solle sie zahlen, hieß es da. Die Ruheständlerin erinnerte sich nicht mehr an diese Geburt, die damalige Dokumentation entsprach nicht den heutigen Standards und half nicht weiter. Was also sollte die ältere Dame tun? Dieses Beispiel zeigt, dass sich nicht nur die Opfer eines Kunstfehlers hilflos fühlen, sondern auch die, die ihn begangen haben oder dessen bezichtigt werden. Fehler gehören in der Medizin zum Berufsrisiko, und dies wird zunehmend zum Problem.

Regressforderungen für Geburtsfehler können bis 30 Jahre nach der Entbindung geltend gemacht werden. Die Summen, um die es dabei geht, sind besonders hoch - und steigen immer weiter. Was aus medizinischer Sicht ein Segen ist, wird für die Versicherer zur finanziellen Belastung: Dank besserer Versorgung überleben auch Kinder, die schwer geschädigt auf die Welt kommen, immer länger. Dadurch aber können sich Behandlungs- und Pflegekosten auf Millionenbeträge summieren.

Manchmal kommt mehr zusammen, als die Versicherungen abdecken. "Maximal sechs Millionen Euro zahlen die Versicherungen im Schadensfall für Hebammen", sagt Astrid Giesen, Vorsitzende des Bayerischen Hebammenverbandes. "Es gibt mittlerweile zehn Fälle in Deutschland, bei denen diese Summe überschritten ist". Die Frauen müssen dann mit ihrem Privatvermögen haften. Da Hebammen nicht gerade zu den Großverdienern gehören, bedeutet dies den Gang in die Privatinsolvenz.

Diese Fälle mögen Ausnahmen sein, doch letztlich ächzt das gesamte System unter den Belastungen der steigenden Schadenssummen. Darüber waren sich die Experten auf der gemeinsam von der Evangelischen Akademie Tutzing und dem SZ-Gesundheitsforum organisierten Tagung in Tutzing einig. Um sich gegen Geburtsschäden abzusichern, musste eine Hebamme 1981 noch umgerechnet etwa 30 Euro im Jahr zahlen, heute sind es fast 4250. Bei Ärzten liegt die Summe noch wesentlich höher. Bis zu 90.000 Euro pro Jahr verlangen die Versicherer für niedergelassene Gynäkologen. Günstigere Versicherungen sind für etwa die Hälfte zu haben, bilanziert der Medizinrechts-Experte Rudolf Ratzel. Doch auch bei dieser Summe lohne sich das Geschäft nicht: Bei einer natürlichen Geburt verdiene ein Arzt bei einer Kassenpatientin im Schnitt 300 Euro.

So kehrt sich eine im Grunde gute Entwicklung in ihr Gegenteil. Denn es sei ja richtig, dass Patienten, die durch eine falsche Behandlung geschädigt wurden, zumindest einen finanziellen Ausgleich erhalten und dass auch die Krankenkassen nach dem im Februar verabschiedeten Patientenrechtgesetz verpflichtet sind, ihren Versicherten bei der Fehlersuche zu helfen, wie Carola Sraier, Patientenberaterin aus dem Gesundheitsladen München, betonte.

Die Geburtshilfe leidet unter den hohen Schadenssummen

Auch der Medizinrechtler Wolfgang Putz lobte, dass Gerichte inzwischen auch die langfristigen Kosten der Pflege anerkennen sowie den Verdienstausfall, den ein Patient durch eine missglückte Behandlung erleidet. Auch hohe Summen seien damit gerechtfertigt: Bei einem Top-Manger, der durch eine Schnarchoperation zum Wachkomapatienten wurde, forderten die Anwälte anfangs neun Millionen Euro, am Ende zahlten die Versicherungen immerhin fünf. Was dem einzelnen Kranken zusteht und hilft, kann damit das System in Nöte bringen.

Die Folgen spüren dann auch wieder die Patienten. Beispiel Geburtshilfe: Niedergelassene Ärzte begleiten Patientinnen immer seltener zur Entbindung. Dieses Belegarztsystem, bei dem die Frau während der Geburt von ihrem vertrauten Gynäkologen betreut wird, "ist kaputt gemacht worden", klagt Anwalt Ratzel. Geburten werden überwiegend von Klinikärzten durchgeführt, die über das Krankenhaus abgesichert sind. Die Kliniken ihrerseits schließen zunehmend kleinere Abteilungen und konzentrieren die Geburtshilfe in großen Einheiten, die mehr Erfahrung und Equipment garantieren sollen. Die Frauen treffen auf das, was sich viele für die erste Begegnung mit dem Kind gerade nicht wünschen: weiter entfernt liegende Krankenhäuser, lange Flure, eine anonyme Atmosphäre und wechselndes Personal. Die Individualität der Geburt gehe verloren, sagt Giesen, zumal auch Hausgeburten immer weniger lukrativ für die Hebammen seien.

Wer versichert die Ärzte und Hebammen noch?

Einig sind sich alle Beteiligten, dass sich die Spirale aus mehr und immer höheren Schadensersatzforderungen und steigenden Versicherungssummen weiter drehen wird. Die Hebammen haben sich nach lautstarkem Protest erkämpft, dass sie von 2012 an einen Ausgleich für die Prämienerhöhungen bekommen. Doch ein weiteres Problem ist ungelöst. Versicherer ziehen sich vom Markt zurück. Für Hebammen gibt es in ganz Deutschland nur noch zwei Anbieter. Für Kliniken sind bundesweit fünf und einige regionale Versicherer auf dem Markt, sagt Christoph Heppekausen von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und fragt: "Droht uns ein Anbieter-Oligopol oder gar -Monopol?"

Versicherer, die derzeit überhaupt noch neue Kunden aufnehmen, versuchen ihr Risiko zu mindern. So will die Versicherungskammer Bayern (VKB) ihren Kunden dabei helfen, Fehler zu vermeiden, wie der VKB-Arzthaftungsexperte Jürgen Müller berichtet. Sein Haus biete den Kunden an, die Strukturen und Abläufe im Krankenhaus auf mögliche Fehlerquellen hin zu untersuchen.

Die falsche Rippe entfernt

An einer konsequenten Fehleranalyse führt kein Weg vorbei, sagt auch Karl-Walter Jauch, Ärztlicher Direktor des Klinikums der Universität München (LMU). Dass Fehler passierten, sei an seiner Klinik "Alltag". Jauch selbst erzählt offen von eigenen Fehlern. Der erste unterlief ihm 1988 als Oberarzt. Er musste in einem Operationssaal einspringen, weil der zuständige Arzt zu einem Notfall gerufen wurde. Der Patient, dem wegen eines Tumors eine Rippe entfernt werden sollte, war bereits abgedeckt. Das Problem war nur: Die Pfleger hatten die falsche Seite abgedeckt, und so entnahm Jauch die falsche Rippe. "Da konnten wir uns nur entschuldigen", sagt Jauch. Selbstverständlich habe der Patient eine Entschädigung erhalten.

Das Beispiel aber zeigt, dass meist erst eine Kette von Fehlern zur falschen Behandlung führt. Aus der Analyse lasse sich lernen. So habe das Klinikum etwa Armbänder eingeführt, nachdem Patienten verwechselt wurden.

Nicht immer aber ist die Sache so klar, und oft müssen Patienten lange um ihre Rechte kämpfen. Jauch plädiert für einen anderen Umgang mit Fehlern. Er befürwortet Entschädigungsfonds, wie es sie in Österreich gibt. "Die Juristen suchen immer nach einem Tatort, und einem Schuldigen", sagt er. "Sie denken nicht an die Opfer, die oft Jahre auf eine Entschädigung warten."

Vorbild Österreich

In Österreich gibt es öffentlich bestellte Patientenanwälte. Sigrid Pilz gehört dazu; sie und ihr Team sind Ansprechpartner für jene Wiener, die sich in Kliniken, Praxen oder Heimen falsch behandelt fühlen. Im Schadensfall ist eine außergerichtliche Einigung das Ziel. In der Hälfte aller Versuche gelingt der Vergleich, sagt die Rechtsanwältin.

Am Ende mögen die geschädigten Patienten nicht immer die Summen in der Hand haben, die in Deutschland gezahlt werden. Dafür aber bekommen sie schnelle Hilfe. Denn die Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht ist schwierig, langwierig, teuer und vor allem für Kranke oder Trauernde oft gar nicht durchzustehen. "Zu uns kommen Menschen, die es gerade noch so schaffen, ihr Bündel medizinischer Unterlagen auf den Tisch zu legen. Um den Rest kümmern wir uns."

Dabei unterstützt die Patientenanwältin auch jene, die gar nicht Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, und dennoch leiden. So wie die junge Familie, die zurückblieb, als die Mutter bei einer Entbindung gestorben war. Was nützt den verzweifelten Angehörigen die Auskunft, dass dieser Tod nicht als Kunstfehler gilt? Sie brauchen Hilfe. Für solche Fälle stehen Sigrid Pilz gleich zwei Fonds zur Verfügung. Es gibt zum einen den Entschädigungsfonds, der von einer Reihe Kliniken betrieben wird. Alle Patienten zahlen einen kleinen Obolus ein, im Jahr kommen allein für Wien etwa zwei Millionen Euro zusammen. Zusätzlich hat sie Zugriff auf einen Härtefallfonds aus öffentlichen Mitteln.

Die vielleicht wichtigste Leistung der Patientenanwälte aber ist, den Patienten Aufmerksamkeit zu schenken. Viele, denen im Medizinsektor Leid widerfahren ist, brauchen in erster Linie jemanden, der ihre Geschichte hört. Wer mit Betroffenen spricht, erlebt, dass es längst nicht immer um Geld geht, schon gar nicht um bürokratisches Kleinklein, um Paragrafen und dem Winken mit Normen und Standards. Diese Menschen sind zutiefst verunsichert worden, sie haben Vertrauen verloren, sie spüren, wie sich Zorn und Verbitterung auf Dauer in ihnen festzusetzen drohen. Was ihnen hilft, sind Mitgefühl, Erklärungen und etwas leider nicht immer selbstverständliches: eine Entschuldigung.

Die Experten des SZ-Forums Gesundheit

  • Uwe Christian Arnold, Urologe, Berlin
  • Astrid Giesen, Erste Vorsitzende Bayerischer Hebammen-Landesverband, Regensburg
  • Christoph Heppekausen, Referent der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, München
  • Prof. Dr. Dr. Karl-Walter Jauch, Ärztlicher Direktor des Klinikums der Universität München (LMU)
  • Prof. Dr. Georg Marckmann, MPH, Vorstand Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Universität München (LMU), Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)
  • Jürgen Müller, Zentralbereich Arzthaftung in der Versicherungskammer Bayern, München
  • Prof. Dr. Hans Christof Müller-Busch, Universität Witten/Herdecke, Berlin
  • Dr. Sigrid Pilz, Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Patientenanwaltschaft, Wien
  • Wolfgang Putz, Rechtsanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der LMU, München
  • Dr. Rudolf Ratzel, Fachanwalt für Medizinrecht, München
  • Carola Sraier, Gesundheitsladen München
  • Dr. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin am Agaplesion Markus Krankenhaus, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Torsten Verrel, Kriminologisches Seminar der Universität Bonn
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