Ansprüche gegenüber Ärzten und Kassen:Patientenrechtegesetz passiert Bundesrat

Allein in den Krankenhäusern sterben Schätzungen zufolge jedes Jahr mindestens 17.000 Menschen wegen Problemen bei der Therapie. Zehntausende Versicherte beanstanden jährlich ihre Behandlung. Nun soll das neue Patientenrechtegesetz die Betroffenen stärken.

Patienten erhalten mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein Gesetz, das es Patienten ermöglicht, Einblick in ihre Patientenakte zu nehmen. Zudem müssen Mediziner beim Vorwurf grober Fehler nachweisen, dass sie medizinisch richtig gehandelt haben.

Darüber hinaus müssen sie ihre Patienten ausführlich über Risiken und Kosten von Behandlungen aufklären. Dies gilt auch für individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL), die selbst bezahlt werden müssen.

Um Patienten in Schadensfällen zu helfen, werden Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten beim Einfordern von Schadenersatzansprüchen gegen Mediziner zu unterstützen. Dazu können sie etwa medizinische Gutachten in Auftrag geben.

Weiter ist in dem Gesetz von Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgesehen, dass die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über Anträge entscheiden müssen, etwa für Hilfsmittel. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird der Zeitrahmen nicht eingehalten, können sich Patienten die Leistung selbst beschaffen. Die Opposition hatte Teile des Gesetzes immer wieder kritisiert, ließ es in der Länderkammer nun aber passieren.

Mehr über die neuen Rechte der Patienten erfahren Sie hier.

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