Neuregelung der Patientenrechte:Ein guter Vorsatz schafft noch kein Vertrauen

Dem Patienten bleibt keine andere Wahl, als sich seinem Arzt auszuliefern. Er versteht die Fachsprache nicht und kann sich wegen der Sorge um seine Gesundheit nicht auf seinen Verstand verlassen. Das Vertrauensverhältnis zwischen beiden ist sehr wichtig. Man muss die schwarz-gelbe Regierung deshalb für ihren Vorstoß loben, die Patientenrechte neu regeln zu wollen - das Ergebnis ist leider enttäuschend.

Guido Bohsem

Rein rechtlich betrachtet ist die Beziehung zwischen Arzt und Patient eine geschäftliche. Der eine bietet eine Leistung an, der andere erwirbt sie. Es ist im Prinzip so wie beim Gebrauchtwagenkauf, und doch ganz anders. Das weiß jeder, der schon einmal ernsthaft krank war. Dem Patienten bleibt kaum eine andere Wahl, als sich seinem Arzt auszuliefern. Niemand jedoch würde mit der gleichen Geisteshaltung ein Auto kaufen.

Dem Autohändler darf man getrost misstrauen, dem Arzt aber muss man bedingungslos vertrauen. Nicht nur, dass der Kranke die Fachsprache der Mediziner nicht versteht. Er kann zu keinem abgewogenen Urteil gelangen, weil er in seiner Not tiefste Ängste und Sorgen verspürt. Sein Verstand arbeitet nicht mehr klar, weil es um seine Gesundheit und Existenz geht. Er durchlebt einen Zustand, in den man ihn beileibe nicht als geschäftsfähig bezeichnen kann.

Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient muss gehütet und gepflegt werden, denn es ist kostbar und zerbrechlich. Die allermeisten Mediziner in Deutschland verdienen dieses Vertrauen. Doch Vertrauen kommt nicht von selbst. Besser gedeiht es auf einer sicheren Grundlage. Insofern muss man die schwarz-gelbe Koalition für ihren Vorstoß loben, die Neuordnung der Patientenrechte endlich in Angriff zu nehmen.

Das Gesetz fasst die über zahlreiche Rechtsbereiche verstreuten Regelungen zusammen. Es gießt Gerichtsurteile, die seit langem den Standard der Rechtssprechung bilden, in eine gesetzliche Form. Dieses deutlich höhere Maß an Transparenz dürfte dafür sorgen, dass Patienten mutiger und entschiedener auftreten, wenn sie sich künftig nicht nur mit Ärzten, sondern auch mit Kliniken und Krankenkassen auseinandersetzen müssen.

Diesem Befund folgt allerdings ein ziemlich großes Aber. Was die zwei Minister für Justiz und Gesundheit, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Daniel Bahr, vorgelegt haben, enttäuscht Patientenschützer und erst recht die Opfer von Behandlungsfehlern. Die beiden FDP-Politiker haben die Chance verpasst, den Patienten rechtlich auf Augenhöhe mit dem Arzt zu bringen. Sie geben eben keine sichere Grundlage für das notwendige Vertrauen der Kranken.

Zwei Beispiele: Im Gesetz fehlt das Recht auf einen Patientenbrief - ein Schreiben, das den Befund, die Therapie und ihre Konsequenzen in einer für den Patienten verständlichen Sprache auf den Punkt bringt. Eine Unterlage, die ihm die Möglichkeit gibt zu erkennen, was ihm fehlt oder was bei seiner Behandlung schiefgelaufen sein könnte. Es fehlt auch ein Opferfonds, eine gemeinnützige Kasse, die Leidtragende von besonders schweren Behandlungsfehlern finanziell unterstützt, bis sie ihr Recht eingeklagt haben. Es fehlt dem Gesetz insgesamt am Mut, über das bereits Gültige hinaus zu gehen, den Patienten weiter zu stützen und damit das Vertrauen in das gut funktionierende Gesundheitssystem in Deutschland zu stärken.

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