Von Marco Völklein

Mit Risiken und Nebenwirkungen: Einige Banken preschen mit Info-Blättern für Anleger vor. Doch auf einheitliche Angaben können sie sich nicht verständigen.

Wer zu seiner Bank geht und einen Fonds erwerben, einen Sparplan abschließen oder eine Aktie kaufen möchte, der tritt meist einem Menschen gegenüber, der sich "Berater" nennt. Tatsächlich aber handelt es sich dabei auch um einen "Verkäufer". Denn die Banken kassieren zum Beispiel für jeden Fonds, den sie verkaufen, teils hohe Provisionen.

Anlageberatung, Foto: ddp

Verbraucherschützer fordern, dass die Anlageberatung transparenter werden muss. (© Foto: ddp)

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Entsprechend einseitig beraten manche die Kunden. Das zeigte auch ein Test der Stiftung Warentest. Und nicht erst seit der Pleite der US-Bank Lehman wissen die Anleger: Bankberater haben nicht immer nur das Wohl des Kunden im Sinn. Sie wollen auch Produkte verkaufen. Wie aber können Anleger besser erkennen, welches Produkt sich für sie eignet?

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat eine Antwort darauf: Sie will, dass die Geldinstitute den Kunden ein einheitlich gestaltetes Produktinformationsblatt zu jedem Anlageangebot in die Hand drücken.

"Beipackzettel" bislang nur von zwei Instituten

Aus diesem "Beipackzettel" soll hervorgehen, für wen sich die Anlage eignet, welche Kosten entstehen - und wie hoch das Risiko ist.

Bislang haben nur zwei Geldinstitute solche Infoblätter vorgelegt: die Direktbank ING-Diba sowie die Deutsche Bank. Weitere werden wohl in Kürze folgen.So kündigte der Bundesverband deutscher Banken am Montag an, der Beipackzettel für Geldanlagen solle bald bei allen deutschen Banken Standard sein.

Ziel sei ein "inhaltlich weitgehend einheitliches" Infoblatt für alle Häuser, sagte ein Sprecher. Einen Termin für die Einführung nannte er allerdings nicht. Noch gebe es zur Abstimmung Gespräche zwischen den Instituten. Ein konkreter Vorschlag solle aber noch im Februar vorgestellt werden, hieß es in Finanzkreisen.

Einheitliches Infoblatt noch nicht in Sicht

Zuvor hatte die Postbank angekündigt, ihren 500.000 Depotkunden im Sommer solche Zettel auszuhändigen. Auch die Hypo-Vereinsbank erarbeitet nach eigenen Angaben "ein Maßnahmenpaket, das über das Spektrum eines reinen Produktinformationsblattes hinausgehen wird".

Die Sparkassen streben laut ihres Verbandes DSGV eine Harmonisierung ihrer bestehenden Informationsblätter an. Aber ein einheitliches Infoblatt, wie es viele Fachleute fordern, ist noch nicht in Sicht.

Dies allerdings sei die Voraussetzung für eine umfassende Information des Kunden, findet Manfred Westphal, Finanzexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV): "Wir brauchen einen einheitlichen gesetzlichen Standard für die gesamte Branche."

Andernfalls seien die einzelnen Beipackzettel der Institute nicht vergleichbar - der Anleger habe somit nichts davon. Der Verbraucherschützer fordert daher, dass die Politik den Druck auf die Banken erhöht. Freiwillige Lösungen reichten nicht aus. "Wir brauchen gesetzlichen Druck, damit auch alles verbindlich offen gelegt wird", findet Westphal. Zudem müsse streng überwacht werden, ob die Banken die Vorgaben auch einhalten.

Kritik am Vorpreschen der Deutschen Bank

Das Vorpreschen einiger Banken erklärt sich auch aus der Tatsache, dass Verbraucherschutzministerin Aigner bereits im Dezember angekündigt hatte, die Banken per Gesetz zu einer Lösung zwingen zu wollen, sollten sie nicht freiwillig einen einheitlichen Beipackzettel für die Kunden entwickeln.

Offenbar aber gibt es nun nicht nur Zwist unter den privaten Banken - bei einigen Häusern wurde am Montag Kritik am Vorpreschen der Deutschen Bank laut.

Der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken erklärte indessen, die bundesweit 1200 Volks- und Raiffeisenbanken böten bereits heute standardisierte Informationen zu den einzelnen Produkten an, während der Sparkassenverband an der Harmonisierung wiederum nur seiner eigenen Informationsblätter arbeitet. Nach einem gemeinsamen Vorgehen aller Geldinstitute klingt das nicht.

Für Verbraucherschützer ist ein solcher Beipackzettel für Anlageprodukte ohnehin nur ein Baustein für eine transparentere Anlageberatung. "Das ist kein Allheilmittel für alle Defizite in der Beratung", sagt VZBV-Experte Westphal.

Kriterien für eine gute Beratung

Nicht die Bank oder die Versicherung selbst dürften den Kunden beraten, sondern am besten eine unabhängige Stelle, die auf Honorarbasis arbeitet und keinerlei Provisionen kassiert, ergänzt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Nach seiner Vorstellung müssten die Honorarberater auch staatlich kontrolliert werden, zum Beispiel von der Finanzaufsicht Bafin. Sie müsste Kriterien für eine gute Beratung entwickeln - und unter Umständen auch verdeckte Tester losschicken, die die Arbeit der Berater regelmäßig prüfen. Fällt ein Anbieter dabei durch, könnte die Aufsicht ihm die Lizenz entziehen.

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(SZ vom 16.02.2010/pak)