Zweckentfremdungsverbot:Das Gesetz gegen Ferienwohnungen wirkt

Berlin hat gute Erfahrungen gemacht: Hunderte Touristenunterkünfte wurden wieder zu Wohnungen. Und die Regeln sollen schärfer werden.

Von Marianne Körber

Das Berliner Gesetz gegen Ferienwohnungen zeigt Wirkung. Das geht aus Zahlen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervor, die dem Inforadio vom rbb vorliegen. Wie der Sender berichtet, sind in den vergangenen zwei Jahren 3953 Touristenunterkünfte wieder zu normalen Mietwohnungen gemacht worden. Die meisten Ferienwohnungen seien dabei in Friedrichshain-Kreuzberg aufgegeben worden - 1186, gefolgt von Mitte mit 642. Insgesamt gibt es in Berlin jetzt nach einer Inforadio-Recherche in den Bezirken noch 418 angemeldete und genehmigte Ferienwohnungen. Offen sei allerdings, wie viele illegale Unterkünfte es noch gebe.

In Berlin ist das Zweckentfremdungsverbot im Mai 2014 in Kraft getreten. Damit soll Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss, vor der Umwandlung in Gewerberaum oder in Ferienwohnungen geschützt werden. Wie der Berliner Senat im Dezember ankündigte, soll das Gesetz demnächst verschärft werden. Unter anderem soll Leerstand von Wohnraum künftig bereits nach drei und nicht wie bisher nach sechs Monaten geahndet werden. Gleichzeitig soll aber die "gelegentliche private Weitervermietung" der ansonsten dauerhaft selbst bewohnten Wohnung genehmigungsfrei werden, sofern eine Obergrenze von 60 Tagen im Kalenderjahr nicht überschritten und die Anzeige- und Nachweispflicht eingehalten werde. Damit reagiere man auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, betonte Senatorin Katrin Lompscher. Alexander Schwarz, Deutschlandchef von Airbnb, begrüßte im rbb-Inforadio die geplanten Änderungen, allerdings hätte er gern noch mehr - in Hamburg sei die private Vermietung an Touristen an gut 180 Tagen erlaubt.

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