Mieter und Vermieter können im Vertrag besondere Zusatzregeln vereinbaren. Dabei ist Ungewöhnliches möglich.
Denn diese Zusätze dürfen den Mieter sogar gegenüber der allgemeinen Gesetzeslage benachteiligen, wenn sie "individuell ausgehandelt" sind. Das erklärt der Immobilienverband Deutschland in Berlin.
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Das kann zum Beispiel durch einen handschriftlichen Zusatz geschehen.
Es gibt aber Klauseln, die auch nach besonderer Vereinbarung und nach Unterschrift des Mieters nicht zulässig sind. Dazu gehört ein Verzicht auf den üblichen Kündigungsschutz durch den Mieter.
Außerdem ist es nicht zulässig, dass Mieter die geforderte Kaution in jedem Fall in einem Betrag zahlen müssen.
Darüber hinaus darf eine Untervermietung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, heißt es.
Hat ein Vermieter eine Klausel unterschrieben, die ihn laut Gesetz unangemessen benachteiligt, muss er sich trotz seines schriftlichen Einverständnisses nicht daran halten.
Dennoch rät der Verband, einen Mietvertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)