Ein Siebenjähriger kann nicht für einen Wohnungsbrand haftbar gemacht werden, den er durch Zündeln verursacht hat.
Das meldet die Fachzeitschrift "NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht".
Feuer auf dem Dach: Wenn's ein Kind ausgelöst hat, sind die Erziehungsbrechtigten schuld. (© Foto: Honk)
Anzeige
Das Blatt beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (Az.: 21 S 166/06). Demnach müssen sich die Eltern in einem solchen Fall grundsätzlich eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht und grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Die Feuerversicherung kann die Eltern daher in Regress nehmen.
Das Gericht verurteilte in dem Fall ein Elternpaar dazu, der Feuerversicherung ihres Vermieters knapp 12.000 Euro zu erstatten. Der fast achtjährige Sohn des Paares hatte mit Teelichtern gezündelt, die er in einem Schrank gefunden hatte. Dabei löste er einen Wohnungsbrand aus. Die Versicherung war der Auffassung, sowohl das Kind als auch dessen Eltern müssten haften. Das Landgericht sah nur die Eltern in der Schuld.
Dem Jungen könne keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, heißt es zur Begründung. Die Eltern dagegen seien verpflichtet, Kinder regelmäßig und intensiv auf die Gefahren des Spielens mit Feuer hinzuweisen. Außerdem müssten sie dem Kind den Zugang zu Kerzen und Zündhölzern erschweren.
(sueddeutsche.de/dpa)
Bruce Springsteen in Frankfurt
Jetzt wird der Fall etwas klarer. Hm, hätten diese Informationen nicht trotzdem in den Artikel hinein gehört? Nur mal so gefragt... :-)
schön wäre es, wenn es so einfach wär. Unser Sohn hat mal einer Nachbarin mit dem Pedal seines Rads eine ungefähr 05 cm messende Schramme in die Stoßstange ihres Autos gefahren ( er musste auf`s Klo und sie stand auf dem Bürgersteig unseres Hauses) Ich habe dies nicht verhindern können, da meine Reflexe versagt haben. Die Haftpflichtversicherung die den Schaden übernehmen sollte, sagte uns bei Kindern unter 8 Jahren fiele dies unter Lebensrisiko, der Schaden sei daher nicht zu übernehmen. Wir durften uns dann aussuchen Nachbarschaftsstreit- oder 394,-- Euro bezahlen, soviel zu Versicherungen . Wie müssen sich erst Eltern fühlen, wenn sie ihre Haftpflichtversicherung für oben genannten Fall heranziehen wollen?
"Im Endeffekt sind die Kinder ja über die Haftpflichtversicherung der Eltern mit versichert, so dass in jedem Fall dieselbe Versicherung für den Schaden aufkommt."
Viele Privathaftpflichtversicherungen zahlen in der Tat bei bei "Verletzung der Aufsichtspflicht". Hier ging es aber um die Feuerversicherung des Vermieters die zahlen sollte - und mit irgendwelchen Versicherungen der Mieter überhaupt nichts zu tun hat. Ob die Familie eine jetzt zahlungspflichtige Haftpflichtversicherung hat wird aus dem Artikel nicht deutlich, das war mit Sicherheit auch nicht Gegenstand des Verfahrens.
.. es wäre vielleicht schön, wenn der Autor der unbedarften Leserschaft (also mir :-) erklären würde, welchen Unterschied das macht?
Im Endeffekt sind die Kinder ja über die Haftpflichtversicherung der Eltern mit versichert, so dass in jedem Fall dieselbe Versicherung für den Schaden aufkommt.
Oder hat das sonst irgendeinen Einfluss auf die Versicherungssumme? Könnte ja sein - aber das wäre sicher interessant für den Artikel.
Wir stecken demnächst dann alle Erziehungsberechtigten in Aufseheruniformen und halten sie an Sicherheitskontrollen wie an Flughäfen durchzuführen. Oder wir führen einfach ein Gesetz ein, dass Rauchen, offenes Feuer, Alkohol, Handykameras, Videospiele, DVD's ( ich hoffe ich habe nichts vergessen) in Haushalten definitiv verboten sind und Kinder ausserhalb des Hauses an der Leine geführt werden müssen. ( Ironie aus) Aber Versicherungen lassen sich ja häufig Mittel und Wege einfallen nicht zahlen zu müssen .