Die Deutsche Bank muss 958.000 Euro plus Zinsen an die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH überweisen. Der Grund: Über mögliche Risiken sogenannter Zinswetten wurde nicht ausreichend aufgeklärt. Doch auch das Unternehmen trifft eine gewisse Teilschuld.
Das Gericht wirft der Bank vor, die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) nicht ausreichend über mögliche Risiken sogenannter Zinswetten aufgeklärt zu haben. Deshalb trage das Kreditinstitut zu einem Drittel Mitschuld an den durch die so genannten Spread-Ladder-Swaps entstandenen Millionenverluste des kommunalen Unternehmens .
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Die Deutsche Bank kündigte gegen die Entscheidung Berufung an, wodurch das Urteil vorerst ohne Rechtskraft bleibt.
Zudem hat die Bank nach Auffassung des Gerichts die WVV nicht auf die Unvereinbarkeit der Verträge mit dem Spekulationsverbot einer kommunalen Körperschaft hingewiesen. Die Mitschuld der Versorgungs- und Verkehrs-GmbH am Schaden begründete das Gericht damit, die WVV habe nicht selbst die Vereinbarkeit der Verträge mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft.
Nur eine Teiletappe
Wegen der angekündigten Berufung stellt das Urteil nur eine Teiletappe im richtungweisenden Streit um die riskante Zinstauschgeschäften zwischen der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH und der Deutschen Bank dar. Die WVV hatte mit den Anlageprodukten der höchsten Risikoklasse mit einem Volumen von 14 Millionen Euro rund 2,6 Millionen Euro eingebüßt.
"Wir gehen davon aus, dass das Urteil korrigiert wird", sagte Deutsche Bank-Anwalt Christian Duve unmittelbar nach der Entscheidung. Die Beurteilung der kommunalrechtlichen Zulässigkeit liege zunächst in der Verantwortung der kommunalen Unternehmen. "Es kann von einer Bank nicht erwartet werden, dass sie den Kommunen erläutert, wofür diese selbst rechtlich verantwortlich sind." Der Anwalt der WVV sprach hingegen von einem Teilerfolg.
Die Entscheidung gebe den rund 200 weiteren von sogenannten Zinswetten betroffenen Kommunen Rückendeckung. So fordert allein die Stadt Hagen 51 Millionen Euro Schadenersatz. Deutsche Bank-Anwalt Christian Duve verwies dagegen auf eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg von Ende Januar, dass Regressansprüche eines kommunalen Wasserversorgers gegen die Bank abgewiesen hatte.
Die Mithaftung der Bank begründete die Zivilkammer mit der unzureichenden Aufklärung über die Risiken der Swaps und deren Unvereinbarkeit mit dem Spekulationsverbot kommunaler Körperschaften.
Nur Kurvendiagramme gezeigt
Zur Aufklärung über mögliche Risiken habe die Deutsche Bank lediglich ein Kurvendiagramm der Zinsentwicklung zwischen den Jahren 1994 bis 2004 vorgelegt. Informationen über die Zeit danach habe die Bank aber ausgeblendet. So habe es in der Folgezeit vier Phasen mit sogenannten inversen Zinsstrukturen gegeben, bei denen die kurzfristigen Zinsen entgegen den Erwartungen stärker gestiegen seien als die langfristigen. "Das hatte ganz katastrophale Auswirkungen", sagte Richterin Helga Twardzik.
Inverse Zinsstrukturen seien der Ausgangspunkt für weitere Zinsverschlechterungen. Dadurch werde die negative Entwicklung weiter verstärkt. Wie hoch das Risiko im Extremfall werden könne, lasse sich aber nicht beziffern, betonte die Richterin.
Andererseits ging das Gericht von einem erheblichen Eigenverschulden der WVV-Geschäftsführer aus. "Sie hätten selbst über die Risiken nachdenken und die rechtliche Seite selbst abklären müssen", sagte Richterin Twardzik. Nichtig seien die Verträge deshalb aber nicht, wies die Zivilkammer eine entsprechende Forderung der WVV zurück.
In der Frage der Vereinbarkeit der Anlageform mit den kommunalen Verpflichtungen stützte sich die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand hatte.
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- Banken Zu groß, um zu sterben 04.03.2008
(sueddeutsche.de/dpa/sme/mel)
Moderne Verwaltung
Richtig! Ich schließe mich Ihrer Meinung an!
Ich halte es auch für kriminell, wenn mit öffentlichen Geldern gezockt wird.
Diese Unsitte hat inzwischen bundesweit Einzug gehalten. Weil man ja unbedingt mit denen da oben mithalten will!! Mitschwimmen im Mainstream!
Kleine Verwaltungsleiter, die an Größenwahn nicht zu überbieten sind.
was soll die aufregung....nach lesart der deutschen bank, sind das alles sowieso nur peanuts.
Als der Skandal aufkam, habe ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Würzburg gegen die beiden Geschäftsführer gestellt; zwar wurde ermittelt (aber es kam - wie von mir erwartet - nichts dabei heraus).
Wenn ich mich richtig erinnere sind beide Geschäftsführer studierte Betriebswirtschaftler. Man kann also von ihnen erwarten, daß sie gewußt haben, was sie tun.
Die Aussage des Gerichts, wonach die Bank die WVV informieren hätte müssen, daß ein Kommunal-Unternehmen solche Geschäfte gar nicht abschließen darf, ist nur lächerlich.
Jedenfalls- die Kosten dieser Geschäfte trägt der kleine Mann und die Bänker lachen sich ins Fäustchen!
Bis zur Klärung sollten zumindest die Privatkonnten aller Beteiligter eingefroren werden, eine U-Haft wäre zu teuer für den Steuerzahler.
... wobei die WVV auch weitere ähnliche Geschäfte mit anderen Anbietern abgeschlossen hat(te), die allerdings einen positiven Verlauf hatten. Dass die WVV bzw. die Stadt Würzburg nicht wusste, dass Swap-Geschäfte auch negativ verlaufen können, kann also bezweifelt werden.
Immerhin wurde der Stadt Würzburg bereits ein neuer Oberbürgermeister beschert - schlechter kann die monetäre Führungsqualität nicht mehr werden ....
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