Die Deutsche Bank muss 958.000 Euro plus Zinsen an die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH überweisen. Der Grund: Über mögliche Risiken sogenannter Zinswetten wurde nicht ausreichend aufgeklärt. Doch auch das Unternehmen trifft eine gewisse Teilschuld.

Das Gericht wirft der Bank vor, die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) nicht ausreichend über mögliche Risiken sogenannter Zinswetten aufgeklärt zu haben. Deshalb trage das Kreditinstitut zu einem Drittel Mitschuld an den durch die so genannten Spread-Ladder-Swaps entstandenen Millionenverluste des kommunalen Unternehmens .

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Die Deutsche Bank kündigte gegen die Entscheidung Berufung an, wodurch das Urteil vorerst ohne Rechtskraft bleibt.

Zudem hat die Bank nach Auffassung des Gerichts die WVV nicht auf die Unvereinbarkeit der Verträge mit dem Spekulationsverbot einer kommunalen Körperschaft hingewiesen. Die Mitschuld der Versorgungs- und Verkehrs-GmbH am Schaden begründete das Gericht damit, die WVV habe nicht selbst die Vereinbarkeit der Verträge mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft.

Nur eine Teiletappe

Wegen der angekündigten Berufung stellt das Urteil nur eine Teiletappe im richtungweisenden Streit um die riskante Zinstauschgeschäften zwischen der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH und der Deutschen Bank dar. Die WVV hatte mit den Anlageprodukten der höchsten Risikoklasse mit einem Volumen von 14 Millionen Euro rund 2,6 Millionen Euro eingebüßt.

"Wir gehen davon aus, dass das Urteil korrigiert wird", sagte Deutsche Bank-Anwalt Christian Duve unmittelbar nach der Entscheidung. Die Beurteilung der kommunalrechtlichen Zulässigkeit liege zunächst in der Verantwortung der kommunalen Unternehmen. "Es kann von einer Bank nicht erwartet werden, dass sie den Kommunen erläutert, wofür diese selbst rechtlich verantwortlich sind." Der Anwalt der WVV sprach hingegen von einem Teilerfolg.

Die Entscheidung gebe den rund 200 weiteren von sogenannten Zinswetten betroffenen Kommunen Rückendeckung. So fordert allein die Stadt Hagen 51 Millionen Euro Schadenersatz. Deutsche Bank-Anwalt Christian Duve verwies dagegen auf eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg von Ende Januar, dass Regressansprüche eines kommunalen Wasserversorgers gegen die Bank abgewiesen hatte.

Die Mithaftung der Bank begründete die Zivilkammer mit der unzureichenden Aufklärung über die Risiken der Swaps und deren Unvereinbarkeit mit dem Spekulationsverbot kommunaler Körperschaften.

Nur Kurvendiagramme gezeigt

Zur Aufklärung über mögliche Risiken habe die Deutsche Bank lediglich ein Kurvendiagramm der Zinsentwicklung zwischen den Jahren 1994 bis 2004 vorgelegt. Informationen über die Zeit danach habe die Bank aber ausgeblendet. So habe es in der Folgezeit vier Phasen mit sogenannten inversen Zinsstrukturen gegeben, bei denen die kurzfristigen Zinsen entgegen den Erwartungen stärker gestiegen seien als die langfristigen. "Das hatte ganz katastrophale Auswirkungen", sagte Richterin Helga Twardzik.

Inverse Zinsstrukturen seien der Ausgangspunkt für weitere Zinsverschlechterungen. Dadurch werde die negative Entwicklung weiter verstärkt. Wie hoch das Risiko im Extremfall werden könne, lasse sich aber nicht beziffern, betonte die Richterin.

Andererseits ging das Gericht von einem erheblichen Eigenverschulden der WVV-Geschäftsführer aus. "Sie hätten selbst über die Risiken nachdenken und die rechtliche Seite selbst abklären müssen", sagte Richterin Twardzik. Nichtig seien die Verträge deshalb aber nicht, wies die Zivilkammer eine entsprechende Forderung der WVV zurück.

In der Frage der Vereinbarkeit der Anlageform mit den kommunalen Verpflichtungen stützte sich die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand hatte.

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(sueddeutsche.de/dpa/sme/mel)