Von Von Marco Völklein

Muss der Mieter beim Auszug renovieren? Nach mehreren BGH-Urteilen sind Wohnungsnutzer verunsichert. Ein kurzer Überblick.

Die Kartons waren gepackt, die Möbel zerlegt. Als der Münchner Carsten Römer und seine Frau Brigitte vergangenes Wochenende umzogen, kamen ein paar Freunde zum Helfen vorbei. "Müsst ihr eigentlich beim Auszug renovieren?", fragte ein Helfer. "Ja, klar", antworteten die Römers.

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Doch der Freund klärte sie auf: Zuletzt gab es zahlreiche höchstrichterliche Urteile, die den Mietern mehr Rechte einräumen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB) ziehen jedes Jahr mehr als zwei Millionen Mieterhaushalte in Deutschland um. Viele renovieren ihre Wohnung beim Auszug oder zahlen hohe anteilige Renovierungskosten, weil sie glauben, hierzu verpflichtet zu sein. "Doch das ist oft nicht der Fall", sagt Mieterbund-Experte Ulrich Ropertz. In vielen Mietverträgen stecken seiner Ansicht nach unwirksame Klauseln. Hier ein kurzer Überblick.

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