Muss der Mieter beim Auszug renovieren? Nach mehreren BGH-Urteilen sind Wohnungsnutzer verunsichert. Ein kurzer Überblick.
Die Kartons waren gepackt, die Möbel zerlegt. Als der Münchner Carsten Römer und seine Frau Brigitte vergangenes Wochenende umzogen, kamen ein paar Freunde zum Helfen vorbei. "Müsst ihr eigentlich beim Auszug renovieren?", fragte ein Helfer. "Ja, klar", antworteten die Römers.
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Doch der Freund klärte sie auf: Zuletzt gab es zahlreiche höchstrichterliche Urteile, die den Mietern mehr Rechte einräumen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB) ziehen jedes Jahr mehr als zwei Millionen Mieterhaushalte in Deutschland um. Viele renovieren ihre Wohnung beim Auszug oder zahlen hohe anteilige Renovierungskosten, weil sie glauben, hierzu verpflichtet zu sein. "Doch das ist oft nicht der Fall", sagt Mieterbund-Experte Ulrich Ropertz. In vielen Mietverträgen stecken seiner Ansicht nach unwirksame Klauseln. Hier ein kurzer Überblick.
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Unnütze Hygienemaßnahmen
Immerhin bleiben so die Wohnungen jah-re-lang schön weiß.
und genau seitdem völlig sorgenlos. So geht es mir und inzwischen immer mehr Leuten.
Aus gutem Grund!
Hier fehlt die Angabe, daß die Klauseln unwirksam sind, wenn es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Klauseln handelt, sog. AGB.
Individualvereinbarungen sind mit dem genannten Inhalt durchaus zulässig und wirksam.
darf sich ein Mieter anpinseln, wenn er aber schon wieder nach einem Jahr auszieht, braucht er nicht in einer neutralen Farbe zu streichen aufgrund der Kürze der Mietdauer. Versteh ich das jetzt richtig? Das kann es ja dann wohl auch nicht sein, einerseit dem Mieter komplete kreative Freiheit zuzugestehen, andererseit aufgrund von kürzeren Mietdauern als Vermieter kein Recht auf gestrichene Wände in neutraler Farbe?
Mich würde noch interessieren, wie wirksam eine Schönheitsreparaturklausel für den Mieter ist, wenn der Vermieter die öffentlich zugänglichen Teile des Hauses ersichtlich seit Jahrzehnten nicht renoviert hat.
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