Wohnungsmarkt:Was sich für Mieter ändert

  • Von diesem Montag an gilt die Mietpreisbremse - eingeführt hat sie bisher nur Berlin. Andere Bundesländer wollen folgen, manche verzichten auf die Regelung.
  • Das Bestellerpinzip für den Makler hingegen ist bundesweit bindend.
  • Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Von Christopher Eichfelder

Was ändert sich?

Künftig darf die Miete bei einem Neueinzug nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Insbesondere in Gegenden, in denen Wohnungen stark nachgefragt werden und teuer sind, soll das Preisanstiege deckeln. Allerdings müssen die Bundesländer die Regelung erst noch auf Länderebene umsetzen. Wie genau, steht ihnen in den kommenden fünf Jahren frei.

Im Gegensatz dazu wird das "Bestellerprinzip" bundesweit bindend eingeführt: Für den Makler soll nur noch derjenige zahlen, der ihn beauftragt hat. Die Branche sucht offenbar bereits nach Tricks, um diese Regelung zu umgehen.

Gibt es Ausnahmen von der Bremse?

Für neu gebaute Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet werden, gilt die Regelung nicht. Auch umfassend modernisierte Wohnungen sind für drei Jahre von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zwar gibt es keine genaue Definition, wann von einer "umfassend renovierten" Wohnung gesprochen werden kann, dennoch gibt es eine Faustregel des Bundesjustizministeriums: Wenn die Modernisierung mindestens ein Drittel des Werts einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet hat, wurde sie wohl umfassend saniert.

Können Mieter zu hohe Mietzahlungen zurückfordern?

Ja, können sie. Und zwar dann, wenn der Verstoß gegen die Mietpreisbremse gegenüber dem Vermieter formal gerügt wird. Dann hat der Mieter Anspruch darauf, die Überzahlung zurückzufordern.

Was ändert sich bei laufenden Mietverhältnissen?

Erst einmal nichts, denn dafür gibt es bereits Regelungen. Unter anderem darf die Miete im laufenden Vertrag höchstens an die Miethöhe der Gegend angepasst werden. Mittelfristig soll die Mietpreisbremse aber auch diese Anstiege begrenzen, indem sie Preissteigerungen verlangsamen soll.

Wie viel sparen die Mieter?

Etwa 850 Millionen Euro sollen deutsche Mieter jährlich durch die Mietpreisbremse und die Einführung des Bestellerprinzips sparen, hat die Bundesregierung im März errechnet. Die Vermieter hätten dagegen Mehrkosten, weil sie den Makler selbst bezahlen müssen. Immobilienhändler sollen deswegen schon Umgehungsgeschäfte planen, wodurch Mieter, zum Beispiel über höhere Ablösezahlungen, letztlich doch die Maklergebühr zahlen.

Wo gilt die Deckelung? Überblick über die Bundesländer

Die Mietpreisbremse wird nicht überall automatisch eingeführt. Vorerst entscheiden die Länder selbst, wo genau sie gelten soll. Zum 1. Juni setzt nur Berlin die Beschränkung um. Andere Bundesländer zögern noch oder wollen kein Limit für die Mietpreise setzen.

  • Einführung bis Juni 2015

Berlin führt die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 im gesamten Stadtgebiet ein, vorerst als einziges Bundesland.

  • Geplante Einführung im Sommer 2015

Baden-Württemberg möchte das Gesetz im Sommer durchsetzen, unter anderem in Stuttgart, Tübingen und Ravensburg, wo der Markt am stärksten überhitzt ist.

Bremen will die Mieten bis zur Jahresmitte deckeln, in Bremerhaven soll es keine Mietpreisbremse geben.

Rheinland-Pfalz dämmt die Mietpreise nur in den Unistädten Mainz, Trier und Landau ein.

Für Nordrhein-Westfalen soll ein Gutachten klären, wo eine Mietpreisbremse sinnvoll sein könnte. Danach könne die Regelung laut Bauministerium im Sommer in Kraft treten.

Auch Thüringen will die Verordnung bis zur Sommerpause umsetzen. Dies könnte den Wohnungsmarkt in Erfurt, Weimar und Jena entlasten.

  • Start zwischen Jahresende 2015 und Anfang 2016

Schleswig-Holstein will bis Ende des Jahres geklärt haben, wo die Bremse eingeführt wird.

Niedersachsen will frühestens 2016 die neue Regelung einführen, ein Gutachten soll vorher den Bedarf ermitteln.

  • Einführung bislang noch offen

In Bayern soll die Mietpreisbremse kommen, ein Termin steht aber noch aus. Genauso eine Antwort darauf, welche Gebiete als "angespannte Wohnungsmärkte" gelten.

In Brandenburg analysiert das Infrastrukturministerium derzeit, ob und in welchen Regionen eine Mietpreisbremse sinnvoll sein könnte. Die tatsächliche Einführung ist nicht absehbar.

Hamburg will die Verordnung flächendeckend umsetzen, aber noch wehren sich die Vermieter. Derzeit wird in der Hansestadt vermittelt.

Auch in Hessen ist unklar, wann die Mietpreisbremse umgesetzt wird. Frankfurt fordert aber dringend eine Deckelung der Mietpreise.

Sobald Sachsen die eigenen Prüfungen abgeschlossen hat, können Städte und Kommunen ihren Bedarf anmelden. Mehr ist derzeit nicht bekannt.

  • Keine Einführung geplant

Mecklenburg-Vorpommern wird wohl auf eine Mietpreisbremse verzichten. Im Vergleich mit den anderen 15 Bundesländern sind die Mieten verhältnismäßig niedrig.

Im Saarland wird die Mietnovelle wohl ebenfalls nicht umgesetzt - weil auf dem Wohnungsmarkt Überangebot herrscht.

Gleiches gilt für Sachsen-Anhalt, wo viele Wohnungen leerstehen.

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