Die sogenannte Opfergrenze sehen Erfurt und Friers spätestens dort erreicht, wo jemand gezwungen ist, sein Eigentum zu verkaufen, um überhaupt die Kosten zu tragen. Allerdings sei eine solche Grenze bisher weder gerichtlich noch gesetzlich festgelegt - einschlägige Urteile zu solchen Punkten habe es bislang nicht gegeben.

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Um des Hausfriedens willen raten Experten zum Konsens.

Der Ausweg kann über den Kostenschlüssel führen, so die Rechtsanwältin Bettina Schmidt aus Frankfurt/Main. Nach dem WEG sei es möglich, Belastungen danach umzulegen, "wer was in Anspruch nimmt." So könne für Einbau und Wartung eines Aufzugs derjenige kräftiger zur Kasse gebeten werden, der ihn stärker nutzt: "Die alte Frau im Parterre zahlt dann weniger als die vielfrequentierte Arztpraxis im dritten Stock." Voraussetzung ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.

Ein Ausweg ist auch der, dass sie einem klammen Miteigner gemeinschaftlich unter die Arme greift: "Zum Beispiel, indem sie ihm aus dem Verwaltungsvermögen, dem Hausgeld oder den Rücklagen einen Kredit einräumt."

Literatur: Volker Bielefeld: Der Wohnungseigentümer, Haus & Grund-Verlag (die neue Ausgabe mit WEG-Novelle erscheint voraussichtlich Ende Februar); "Das neue Wohnungseigentumsgesetz", Herausgeber: Wohnen im Eigentum, Bonngasse 29, 53111 Bonn, 15,50 Euro

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  1. Probleme für klamme Eigentümer
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(sueddeutsche.de/dpa/als)