Von Von Elgin Gorissen-van Hoek

Das steuerlich geförderte Eigenheim ist wieder da. Jetzt heißt die Förderung Eigenheimrente oder Wohnriester. Ein Kalkulationsbeispiel.

Seit dem 1. 11. 2008 bieten Banken, Sparkassen und Bausparkassen 464 zertifizierte Wohnriesterverträge in drei Finanzierungsarten an. Neben einem Bausparvertrag sind ein Vorausdarlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag und ein reiner Darlehensvertrag mit annuitätischer Tilgung förderfähig. Die Höhe des Eigenbeitrags, die Zulagen und Steuerersparnisse orientieren sich an den Regeln für die Riesterrente.

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Für zertifizierte Wohnriesterverträge gibt es drei unterschiedliche Finanzierungsarten. (© Foto: AP)

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Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staats. Zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr beginnt die nachgelagerte Besteuerung der Eigenheimrente. In einem fiktiven Wohnförderkonto sammeln sich alle geförderten Beträge, Erträge und Zulagen und verzinsen sich jährlich mit zwei Prozent. Von Rentenbeginn an wird diese Fördersumme bis zum 85. Lebensjahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Wohneigentümer hat auch die Wahl, mit einem Abschlag von 30 Prozent zu Beginn des Ruhestands alles auf einmal zu versteuern.

Am Beispiel eines 30 Jahre alten Arbeitnehmers werden die Möglichkeiten und Verpflichtungen aus Wohnriester deutlich. Der Sparer verfügt über ein Bruttoeinkommen von 35.000 Euro und schließt einen Wohnriester-Bausparer über 37.000 Euro ab. Er zahlt vier Prozent seines Bruttogehalts pro Jahr ohne die Zulage von 154 Euro ein, also monatlich 103,83 Euro. Jeweils im Mai des Folgejahrs folgt die Zulage von 154 Euro. Zusätzlich erhält er noch 346 Euro Steuerersparnis, die wieder angelegt werden können.

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