Der Wirtschaftplan legt fest, wieviel die Eigentümer für die Verwaltung, Pflege und Instandsetzung des Gebäudes zahlen müssen.
Am meisten wird über Geld gestritten, da sind Wohnungseigentümergemeinschaften keine Ausnahme. Wer wie viel in die Gemeinschaftskasse bezahlen muss, wie hoch also im Einzelfall das vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu zahlende Hausgeld ausfällt, ergibt sich aus Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rechnungslegung.
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So muss der Verwalter in den ersten Monaten des Kalender- oder Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufstellen. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer, diese Kosten zu übernehmen sowie die zu leistenden Beiträge für die Instandhaltungsrückstellung.
Existiert ein Verwaltungsbeirat in der Anlage, soll er den Wirtschaftsplan überprüfen und dazu Stellung nehmen. Indem alle Wohnungseigentümer darüber mehrheitlich Beschluss fassen, wird die Zahlungsverpflichtung verbindlich.
"Auch wenn einzelne Wohnungseigentümer dem Wirtschaftsplan nicht zugestimmt haben und er nach Anfechtung nicht für ungültig erklärt wurde, müssen sie bezahlen", weiß Volker Bielefeld, Wohnungseigentumsexperte von Haus und Grund Deutschland.
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