Ein Hauptstreitpunkt im Wohnungseigentumsrecht sind die baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum. Durch diese können andere Wohnungseigentümer Nachteile erleiden, die sie nicht klaglos hinnehmen müssen.
Eine bauliche Veränderung ist jede über die bloße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehende Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
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Das können nicht nur Veränderungen am Bauwerk selbst, sondern auch an unbebauten Grundstücken sein. So wertete auch das Bayerische Oberste Landesgericht die Anbringung von Stufen in einer Böschung zwischen der zur Eigentumswohnung gehörenden Terrasse und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartenfläche als bauliche Veränderung, da dadurch das gemeinschaftliche Eigentum an der Böschung dauerhaft umgestaltet werde (Beschluss vom 28. Juli 2004, 2 ZBR 033/04).
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