Wohneigentum:Wie werde ich meinen Verwalter los?

Eigentümergemeinschaften beauftragen oft eine Hausverwaltung, die sich dann um das Haus kümmert. Zwar können die Eigentümer sie jederzeit mit Mehrheitsbeschluss abberufen, doch das Gesetz verlangt dafür einen wichtigen Grund.

Von Bernd Kastner

Der Fisch war richtig dick, der da im Netz der Münchner Staatsanwaltschaft zappelte: Ein Hausverwalter mit mindestens 400.000 Euro Schmiergeld auf dem Konto. Seit geraumer Zeit sitzt der einnehmende Herr, der sich von Handwerkern Bakschisch für lukrative Aufträge überweisen ließ, in Haft.

Von den Ermittlern ist zu hören, dass Korruption im Verwaltergewerbe nicht selten sei, Insider bestätigen das. Schließlich sei das Treiben der Branche kaum zu kontrollieren von den potenziell Geschädigten, den Wohnungseigentümern.

Viele von ihnen, die im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für teures Geld eine Hausverwaltung beauftragt haben, fragen sich: Wie geht unser Verwalter mit unserem Geld um? Ein Verdacht oder die bloße Unzufriedenheit mündet in die Frage: Wie werde ich ihn los?

In der Regel wird ein Hausverwalter für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt. Zwar können die Eigentümer ihn jederzeit mit Mehrheitsbeschluss abberufen, doch das Gesetz verlangt dafür einen wichtigen Grund.

"Die Gerichte legen die Messlatte sehr hoch", sagt Yannis Markmann vom Bonner Verbraucherschutzverband "Wohnen im Eigentum". Unterschlagung zum Beispiel wäre so ein Grund, Korruption auch. Doch Vermutungen und Gerüchte reichen nicht. Man braucht Beweise, wenn der Verwalter vor Gericht gegen seine Absetzung vorgeht.

Liegt der triftige Grund vor, kann auch ein einzelner Eigentümer, ohne Mehrheitsbeschluss, die Abberufung durchsetzen. Fehlt der Anlass, wird der Verwalter trotz Mehrheit wieder ins Amt gesetzt. Das kann teuer werden, wenn die Gemeinschaft mittlerweile einen Nachfolger beauftragt hat.

Eine Ebene unter der kriminellen sei es noch schwieriger, einen ungeliebten Verwalter loszuwerden, so Markmann. Wenn man als Eigentümer unzufrieden ist, weil sich die Verwaltung gegen einen neuen Spielplatz im Hof sträubt. Oder sie sich nicht um die Pflege der Anlage kümmert, notwendige Sanierungen schiebt und schiebt, bis die Bausubstanz angegriffen ist.

Bei "Wohnen im Eigentum" häuften sich solche Beschwerden, berichtet Markmann: "Es gibt immer mehr Probleme." Wenn etwa die Eigentümergemeinschaft in zwei Lager gespalten ist und der Verwalter, statt zu vermitteln, sich auf eine Seite schlägt.

Markmann kennt Fälle aus München, in denen der Verwalter eigenmächtig die Heizungsanlage sanieren oder Dachfenster einbauen ließ. Einer habe gar Bäume auf Kosten der Eigentümer gepflanzt - auf des Nachbars Grundstück.

Wie werde ich meinen Verwalter los?

Oftmals ist Fehlverhalten eine Folge von Unwissenheit. Dass viele Verwalter nicht ausgebildet und entsprechend inkompetent seien, räumt sogar Walter Plank vom Verband der Immobilienverwalter Bayern ein.

"Den Beruf kann jeder ausüben", kritisiert Plank. Es gibt keine gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen, trotz der erheblichen Werte von Immobilien. Deshalb tummelten sich viele Nebenerwerbsverwalter auf dem Markt. Jeder zweite, schätzt Plank, sei ein solcher "Halbprofi."

Und von denen mache wiederum jeder zweite seine Arbeit nicht gut. Plank rät zur Vorsicht bei den ganz kleinen und den ganz großen Firmen: Wer weniger als zwanzig Wohneinheiten unter sich hat, der verwalte sie wahrscheinlich am Wochenende vom Küchentisch aus.

Und wer mehr als 2000 Einheiten managt, der könne schon wegen der schieren Größe die Übersicht verlieren. Man müsse nicht nur die Kompetenz haben, sondern auch die Zeit, sich um die Parteien zu kümmern.

Schließlich prallen in einer Anlage die unterschiedlichsten Menschen aufeinander: Der Stille und der Querulant, der Asoziale und der Professor, das Rentnerpaar und die Familie. Da kann es krachen.Verbraucherschützer Markmann rät, sich vor der Auswahl gut über den Kandidaten zu informieren.

Zum Beispiel, ob er eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, etwa zum Immobilienkaufmann. Oder über handwerkliches Rüstzeug verfügt, um einzuschätzen, wann eine Sanierung nötig ist.

Ganz wichtig, so Markmann, sei auch der Versicherungsschutz. Geht nämlich wirklich einmal etwas richtig schief, so dass hoher Schaden am Gebäude entsteht, kann nur noch eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung helfen - ein insolventer Verwalter nutzt den Eigentümern nichts. Die sollten sich vor Abschluss des Verwaltungsvertrags die Versicherungspolice zeigen lassen, und darauf achten, dass ein Schaden von einer viertel bis halben Million Euro gedeckt ist.

Weitere Informationen:

"Wohnen im Eigentum", Telefon 0228/72 15 861.

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