Wer künftig Geld aus einem Riester-Vertrag für die Eigenheimfinanzierung entnimmt, fährt mit der Versteuerung nach Vertragsablauf in Raten besser.
Das geht aus einer Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervor.
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Alternativ soll das Versteuern auf einen Schlag bei Renteneintritt angeboten werden, wenn das Gesetz zum sogenannten Wohn-Riester kommt.
Die geplante Möglichkeit, mit staatlicher Förderung über Umwege eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren, sieht die nachgelagerte Besteuerung zu Rentenbeginn vor.
Erst mit Eintritt in den Ruhestand hält also das Finanzamt die Hand auf. Dabei ist es möglich, den Betrag sofort aufzubringen oder die Tilgung über 17 bis 23 Jahre zu strecken.
Dass Ratenzahler insgesamt weniger zahlen, liegt am deutschen Einkommensteuerrecht, erklärt das IW.
Dieses sieht eine Steuerprogression vor: je höher das Einkommen, desto mehr Steuern fallen nicht nur absolut an. Auch der Steuersatz steigt. Wer also zu Rentenbeginn auf einen Schlag seine Schuld auslöst, zahlt insgesamt mehr Steuern.
Der Berechnung liegt eine Ratenzahlung auf 23 Jahre zugrunde. Angenommen wurde außerdem, dass die Ehepartner 20 Jahre lang vier Prozent ihres gemeinsamen Bruttojahreseinkommens eingezahlt haben.
Das Eigenheimrentengesetz soll im Sommer verabschiedet werden. Erste spezielle Sparprodukte werden vermutlich im Herbst auf den Markt kommen.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
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