Mieter müssen Routinekontrollen des Vermieters in ihrer Wohnung nicht hinnehmen.
Das besagt ein Beschluss des Landgerichts München II hervor, über den die Fachzeitschrift NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht berichtet. Nach Auffassung des Gerichts sind Kontroll-Regelungen im Mietvertrag nichtig (Aktenzeichen: 12 S 1118/08).
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In dem Fall fand sich im Mietvertrag eine Klausel, nach der der Vermieter die Mietwohnung in angemessenen Abständen nach vorheriger Ankündigung betreten darf, um ihren Zustand zu prüfen.
Das Landgericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung des Mieters: Die Formulierung "in angemessenen Abständen" sei zu unbestimmt. Zudem müsse es ein Mieter nicht hinnehmen, dass ein Vermieter ohne konkreten Anlass die vermietete Wohnung betrete.
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(sueddeutsche.de / dpa / als)
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