Mehr Geld für gleiche Leistung: Mit Zusatzbeiträgen vergraulen Krankenkassen Mitglieder. Aber welche Kassen verlangen die Extrazahlung? Was muss ich beim Kassenwechsel beachten? Und passt eine Zusatzversicherung zu mir?
Man musste schon ganz genau hinsehen, um den Hinweis zu lesen. Zu genau, urteilte das Berliner Sozialgericht vor einigen Tagen: Die Zusatzbeiträge der DAK aus dem Jahr 2010 sind nach Meinung der Richter unwirksam. Begründung: Die Krankenkasse hatte ihre Mitglieder in zu kleiner Schrift und nur auf der Rückseite eines Briefs aufgeklärt, dass sie als Reaktion auf Einführung der Acht-Euro-Zahlung kündigen konnten. Die DAK will in Berufung gehen.
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Die Zusatzbeiträge sind ohnehin für jede Versicherung ein Wettbewerbsnachteil: Als sie eingeführt wurden, verließen viele Versicherte ihre Kasse. Fragen und Antworten zum Kassenwechsel:
Was bekomme ich für meinen Zusatzbeitrag?
Das Geld ist einfach weg. Denn für den Zusatzbeitrag gibt es nicht unbedingt auch Zusatzleistung, oftmals nutzen ihn die Kassen nur, um ihre finanziellen Löcher zu stopfen. Diese entstehen, weil manche mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds, in den die gesetzlichen Kassenbeiträge fließen, nicht auskommen.
Der Zusatzbeitrag muss dennoch nicht automatisch rausgeschmissenes Geld bedeuten. Profitieren kann, wer lange bei seiner Kasse war und ein Vertrauensverhältnis zu seinem persönlichen Ansprechpartner aufgebaut hat. Er kann darauf bauen, gut informiert zu werden. Bei einer Krankenversicherung ist Vertrauen schließlich ähnlich wichtig wie der Preis.
Das Sonderkündigungsrecht soll den Versicherten die Möglichkeit geben, Zusatzbeiträge zu vermeiden, wenn sie diese nicht zahlen wollen. Das gilt nur für die ersten zwei Wochen nach Einführung der Extra-Zahlung; es gilt allerdings auch, wenn man erst innerhalb der vergangenen 18 Monate Mitglied geworden sind und damit eigentlich noch nicht gehen dürfte. Spätestens einen Monat vor Erhebung von Zusatzbeiträgen muss die Kasse ihre Mitglieder informieren.
Wie viele Kassen erheben Zusatzbeiträge?
Da ein Zusatzbeitrag ein Wettbewerbsnachteil ist, verlangen ihn nur zwölf der mehr als 80 Kassen in Deutschland. Bei ihnen müssen Versicherte monatlich zwischen 6,50 und 15 Euro draufzahlen. 2010 war dieser Beitrag noch gesetzlich auf ein Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt, seit Januar 2011 können die Kassen ihn in unbegrenzter Höhe erheben. Viele von ihnen versichern aber, dass sie die Beiträge nicht einführen werden, darunter auch Deutschlands größte Krankenkasse Barmer GEK. Dagegen glauben andere wie Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, dass es "im heutigen System zwangsläufig zu höheren Kassenbeiträgen kommen wird".
Ob noch mehr Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, ist derzeit unklar. Allerdings hat die Pleite der Versicherung City-BKK vor wenigen Wochen gezeigt, dass gesetzliche Kassen schnell in Schieflage geraten können. Verbraucherschützer warnen sogar, dass ein Zusatzbeitrag ein Hinweis auf finanzielle Probleme eines Versicherers sein kann.
Wie unterscheiden sich die Angebote der Kassen?
Grundsätzlich sind die Leistungen bei allen gesetzlichen Versicherern gleich. Unterschiede gebe es bei nicht zwingend erforderlichen Gesundheitsprogrammen, zum Beispiel Diätkursen, Raucherentwöhnung, alternativen Heilmethoden oder Bonusmodellen für mehr Gesundheitsbewusstsein, sagt Markus Lietz von der Unabhängigen Patientenberatung Baden-Württemberg.
Dagegen bieten sogenannte Wahltarife oft mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Lietz empfiehlt aber, sich erst zu fragen, ob das Angebot zu einem passt: Wie lange muss ich mich an die Kasse binden? Entspricht das Angebot überhaupt dem, was mir bei einer Behandlung wichtig ist? Wird meine Arztwahl eingeschränkt?
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DFB-Pleite gegen die Schweiz
...was nur wenige wissen, die Kassen werden durch Vorschriften gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben. Mit der Pleite der City-BKK kommen auf die Kassen Sonderbelastungen (Solidaritätsausgleich) zu, wenn dann dadurch die Rücklagenquote zu gering ist, muss die Kasse Sonderbeiträge erheben. Wenn sie dies dann tut, laufen der Kasse die Mitglieder weg und die mögliche Pleite ist vorprogrammiert.
Auf der anderen Seite hat eine Krankenkasse wenig Möglichkeiten, auf die (gesetzlich vorgeschriebenen) Ausgaben Einfluß zu nehmen.