Wasser und Abwasser:Teurer Regen

Wetterfrosch

Frosch mit Regenschirm: Weint der Himmel, fließt Wasser vom Grundstück in die Kanalisation. Das kostet.

(Foto: Thomas Warnack/dpa)

Wenn es in Deutschland nass wird, müssen Hausbesitzer ihrer Gemeinde Gebühren bezahlen. Aber es gibt einige Möglichkeiten, die Kosten zu senken.

Von Katja Fischer/dpa

Es klingt ein wenig absurd: Für den Regen muss man bezahlen? Viele Immobilienbesitzer hierzulande tun das, und zwar mit ihren Niederschlagswassergebühren. Denn von versiegelten Flächen auf ihrem Grundstück wird Regenwasser ins öffentliche Abwassersystem geleitet, und das lassen sich die Kommunen bezahlen. Doch mit kluger Planung können Hausbesitzer diese Kosten verringern oder sogar ganz einsparen. Dazu einige wichtige Fragen und Antworten.

Was ist eine Niederschlagswassergebühr?

Die Niederschlagswassergebühr ist ein Teil der gesplitteten Abwassergebühr, erklärt Dietmar Sperfeld von der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung in Darmstadt. Sie wird von den Kommunen für die Einleitung von Regenwasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen nicht ins Erdreich fließen kann und in die öffentliche Kanalisation gelangt. Je mehr versiegelte Flächen auf dem Grundstück vorhanden sind, desto höher fällt die Gebühr aus. In München beträgt die Niederschlagswassergebühr derzeit 1,30 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Wie wird die versiegelte Fläche auf dem Grundstück ermittelt?

Versiegelte Flächen sind zunächst einmal alle Dachflächen. Auch Terrassen, gepflasterte Wege, der befestigte Pkw-Stellplatz oder die Garagenzufahrt gehören dazu. Viele Gemeinden ermitteln mit Luftbildern den Anteil der versiegelten Flächen auf Grundstücken, stimmen diesen mit den betroffenen Bürgern ab und kalkulieren danach die Gebühren, erläutert Sperfeld.

Wie hoch fallen diese Gebühren aus?

Die Gebühren differieren in den Kommunen. In der Regel werden zwischen 0,70 und 1,90 Euro pro Quadratmeter erhoben. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kommen etwa 150 bis 200 Euro pro Jahr zusammen, rechnet Dietmar Sperfeld vor.

Lassen sich die Gebühren senken oder sogar ganz vermeiden?

Ja. "Wenn das Niederschlagswasser unmittelbar auf dem Grundstück verbleibt, gelangt es nicht in die Kanalisation. Dann muss dafür auch keine Niederschlagswassergebühr bezahlt werden", sagt Michael Henze, Umweltreferent des Bundesverbands Garten- und Landschaftsbau (BGL). Zum einen geht das über gezielte Regenwasserversickerung. So muss man das Wasser abfangen, wenn es etwa vom Hausdach abfließt, und in Gräben und Mulden leiten. Diese kleine hügelige Landschaft muss nicht komisch aussehen, sondern kann sogar die Gestaltung des Gartens aufwerten, sagt Henze. Und wo sich das Regenwasser sammelt, gedeihen etwa die Feuchte liebende Pflanzen wie Lilien, Pfeifengras, Aster und Storchschnabel besser.

Welche Sparmöglichkeiten gibt es noch?

"Eine Regenwassernutzungsanlage mit unterirdischen Zisternen ist vor allem dort angebracht, wo es häufig regnet, aber auch trockene Perioden vorkommen", findet Sperfeld von der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung. Anders als in einer normalen Regentonne kann in unterirdischen Zisternen das Niederschlagswasser das ganze Jahr über gesammelt werden. Normalerweise lassen sich trockene Phasen damit 18 bis 25 Tage lang überbrücken. "Mit dem gesammelten Wasser kann nicht nur der Garten gewässert werden, sondern auch die Toilettenspülung und die Waschmaschine lassen sich damit betreiben", erklärt der Darmstädter Experte. Das spart nicht nur Gebühren, sondern auch Wasserkosten.

Gibt es Pflasterungen, durch die Regenwasser versickert?

"Es gibt heute viele Materialien zur Befestigung von Wegen und Flächen, die das Wasser durchsickern lassen", erläutert Umweltreferent Henze. Gängig sind Schotterrasen, Kies-Splitt-Decken, Holzroste und -pflaster, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Porenpflaster und Splittfugenpflaster. Allerdings: "Nicht jeder Untergrund eignet sich für die Versickerung und Reinigung des Wassers", betont Henze. Lehmige, dicht gelagerte Böden können es nicht schnell genug ableiten. Sandige, kiesige Böden hingegen nehmen den Niederschlag zwar schnell auf, filtern ihn aber kaum. Sollen solche Flächen etwa von Kraftfahrzeugen befahren werden, können schädliche Stoffe wie Reifenabrieb, Motoröle und Treibstoffe ins Grundwasser gelangen.

Gilt ein Gründach als entsiegelte Fläche?

Dachbegrünungen speichern je nach der Aufbaudicke und je nach Substrat 50 bis 90 Prozent der jährlichen Niederschlagsmenge. "Viele Kommunen akzeptieren Dachbegrünungen als Maßnahmen zur Entsiegelung", sagt Wolfgang Ansel, Geschäftsführer des Deutschen Dachgärtnerverbands. "Die meisten gewähren für extensive Dachbegrünungen 50 Prozent Abschlag von den Niederschlagswassergebühren. Aber das ist nicht einheitlich. Manche Kommunen geben überhaupt keinen Bonus." Hausbesitzer sollten sich bei ihrem zuständigen Entwässerungsbetrieb erkundigen, wie es in ihrem konkreten Fall aussieht. "Oft hängt es von der Art und der Aufbaudicke der Dachbegrünung ab", ergänzt Ansel.

In Köln wird zum Beispiel die Gebühr je nach Abflussbeiwert der Begrünung um 30 bis 90 Prozent reduziert. Der Gründachhersteller muss diesen Wert nachweisen. In Villingen-Schwenningen sind zwei Stufen möglich: Gründächer mit bis zu zehn Zentimetern Aufbaudicke erhalten 50 Prozent Reduzierung, solche mit mehr Aufbaudicke 70 Prozent.

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