Vor zehn Jahren stand der Begriff Roaming erstmals auf der Agenda der Europapolitiker. Roaming bedeutet, dass Kunden einer Mobilfunkgesellschaft im Ausland das Netz eines anderen Anbieters benutzen - und für die internationale Erreichbarkeit höhere Telefongebühren zahlen.

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Damals wurden viel zu hohe Gebühren fällig, wie der EU-Wettbewerbskommissar fand. Seitdem kämpft die EU-Kommission gegen überteuerte Handykosten bei Auslandsgesprächen. 2007 führte Brüssel erste Preisobergrenzen ein. Zum 1. Juli verbucht die Kommission jetzt einen weiteren Erfolg. Europas Mobilfunkbetreiber müssen pünktlich zur Ferienzeit erneut ihre Preise senken.

Künftig kostet ein ausgehender Roaming-Anruf innerhalb der Europäischen Union maximal 39 Cent pro Minute plus Mehrwertsteuer. Wer mit seinem deutschen Handy ein Gespräch im europäischen Ausland annimmt, zahlt einen Höchstpreis von nur noch 15 Cent. Erstmals reguliert die EU auch Preise für das Datenroaming, also die Nutzung von internetfähigen Laptops und Smartphones im Ausland.

Warnung gegen den Rechnungsschock

Eine automatische Kostenobergrenze liegt bei 50 Euro, sofern der Nutzer nicht selbst ein niedrigeres oder höheres Limit gewählt hat. Alle Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. In Deutschland beträgt die gesetzliche Obergrenze somit 46 Cent für das ausgehende Gespräch, 18 Cent für den eingehenden Anruf, die Daten-Obergrenze liegt bei 59,50 Euro.

"Touristen und Geschäftsreisende, brauchen nun keine Rechnungsschocks mehr zu fürchten", sagte die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes. Die Preise für ein- und ausgehende Anrufe auf Reisen innerhalb der EU sind heute um 73 Prozent niedriger als noch im Jahr 2005. Zum Vergleich: Ein Deutscher, der nach Frankreich reiste, zahlte 1,49 Euro für eine ausgehende Gesprächsminute.

Die Betreiber müssen ihren Kunden bei jeder Einreise in ein anderes EU-Land künftig außerdem die geltenden Datenroaming-Tarife mitteilen. Sie sind zudem verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung schicken, sobald er 80 Prozent der festgelegten Kostenobergrenze erlangt hat. Wenn diese Grenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung von Datenroamingdiensten fortsetzen möchte.

Außerdem sinkt die Obergrenze bei den Preisen für Datenroaming, die sich die Betreiber in Rechnung stellen von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte. Im kommenden Jahr fällt der Preis weiter auf dann 50 Cent.

Der Kampf geht weiter

Auch die Handypreise werden sinken: Für ausgehende Gespräche liegt die Preisgrenze ab Juli 2011 bei 35 Cent, für eingehende Telefonate bei elf Cent.

Damit ist der Kampf der EU-Kommission noch nicht beendet: "Ich bin entschlossen, für mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu sorgen", erklärte Kroes. Die Kommission wird bis zum 30. Juni 2011 die Auswirkungen ihrer Verordnung überprüfen.

Die 2007 eingeführte Regelung gilt zunächst bis zum Jahr 2012. Bis 2015 sollen Roaminggebühren ganz abgeschafft werden. Der Kampf der EU müsse weitergehen, sagen auch Verbraucherschützer. Jede Preissenkung sei erfreulich, doch die Kosten halten sie nach wie für zu hoch.

Erst Anfang Juni wurde die Gebührenverordnung vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Die führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefonica O2, Orange und T-Mobile hatten gegen die Verordnung geklagt. Ihrer Ansicht nach hatte die EU unzulässig in den Markt eingegriffen und überzogene Preissenkungen erzwungen. Die Richter entschieden jedoch, die Begrenzung der Auslandstarife sei "geeignet und erforderlich" gewesen. 

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(SZ vom 30.06.2010/stl/hgn)