Von Cerstin Gammelin

Exzessives Gehalt und hohe Abfindung? Nicht mit Binnenmarktkommissar McCreevy - er plant strengere Regeln.

Die EU will sich erneut mit den Managern von Großunternehmen anlegen. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy plant, in der kommenden Woche strengere Regeln für deren Gehälter und Abfindungen vorzuschlagen. "Bezahlung von Vorständen von börsennotierten Gesellschaften", heißt der Entwurf. Demnach sollen der sogenannte "goldene Handschlag" für erfolglose Manager abgeschafft und Bonuszahlungen begrenzt werden. Auch Managergehälter in der Bankenbranche sollen schärfere Auflagen bekommen. Finanzinstitute sollen künftig Bonuszahlungen einbehalten dürfen, wenn die Manager bestimmte Kriterien nicht erfüllt haben.

Geldkoffer, Managergehälter, ddp

Die EU-Kommission streitet über strengere Auflagen für Managergehälter (© Foto: ddp)

Anzeige

McCreevy reagiert mit seinem Papier auf die wachsende Kritik an den unangemessen hohen Gehältern für Manager sowie deren Abfindungen. Die schärferen Regeln sollen für alle Manager in Führungspositionen und alle Finanzinstitute gelten, die einen Firmensitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben.

Die Kommission ist sich noch nicht einig

Ob die Vorgaben aus Brüssel verbindlich anzuwenden sind oder lediglich als Empfehlung verabschiedet werden, ist allerdings ungewiss. Die Kommission streitet derzeit noch darüber. McCreevy selbst plädiert für eine unverbindliche Empfehlung. Andere Kommissare lehnen das ab. Bereits 2004 war die Brüsseler Behörde mit Empfehlungen vorgeprescht, die dann allerdings kaum beachtet wurden. Sie hatte damals vorgeschlagen, dass Unternehmen ihre Vergütungskriterien für Vorstände offenlegen und von den Aktionären bestätigen lassen sollten. Der Vorschlag war nur von den Niederlanden umgesetzt worden.

McCreevy's Papier zufolge hat die Finanzkrise offenbart, dass die Bezahlungsstrukturen von Vorständen immer komplexer geworden seien. Das habe zu exzessiven Gehältern geführt. Hohe Zahlungen seien inakzeptabel, wenn Manager ihre Unternehmen wegen unzureichender Leistungen verlassen müssten. Künftig müsse dieser Fall in den Arbeitsverträgen berücksichtigt werden.

Generell sollen Abfindungen die Summe von zwei Jahresgehältern nicht mehr überschreiten. Aktienoptionen sollten frühestens nach drei Jahren eingelöst werden. Zugleich müssten solche Optionen besser mit der Leistung und mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens verknüpft werden. Finanzielle Anreize, welche die Vorstände verleiten könnten, unkalkulierbare Risiken bei Geschäften einzugehen, sollen verboten werden.

Die Bezahlung von Vorständen und leitenden Angestellten soll grundsätzlich mit einem effizienten Risikomanagement verknüpft werden. Fixe und variable Gehaltsbestandteile müssten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, heißt es in McCreevys Papier. Der variable Anteil müsse nach oben begrenzt werden. Banken sollen sich rechtlich absichern, um Boni-Zahlungen verweigern zu können. Dies soll sowohl für schlechte Leistungen gelten als auch für den Fall, dass sich das Unternehmen insgesamt in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befinde.

Leser empfehlen 

(SZ vom 25./26.04.2009/mel)