Von wegen Cabrio:Glückwunsch! Traumcabrio gewonnen! Sie sind auserwählt!

So mancher Nutzer eines kostenfreien e-mail-Dienstes scheint ein Glückspilz zu sein - und wird richtig abkassiert.

Von Zeit zu Zeit blitzen Jubelbotschaften über den Bildschirm nach dem Motto: "Glückwunsch! Traumcabrio gewonnen! Sie sind auserwählt". Wer jetzt neugierig weiterklickt, um Näheres über seinen Gewinn rauszukriegen, ist schon auf dem besten Wege, abkassiert zu werden.

Von wegen Cabrio
(Foto: Foto: AP)

Statt im Gratis-Luxusauto sitzt man im schnell teuren Abo-Vertrag fest. Nur wer nicht reagiert, kommt ungeschoren davon.

Internet statt Telefon

"Solche Köder gibt es immer öfter im Web, die Masche ist noch relativ neu", warnt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Unzählige gutgläubige Online-Nutzer gingen bereits windigen Geschäftemachern ins Netz.

Auch Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern, hat beobachtet, dass Gewinnversprechen und Gratisangebote "mannigfaltigster Art" seit Monaten schon die Internet-Surfer überrollen. Bis vor kurzem kamen Gewinnbotschaften noch per Post oder Telefon - jetzt scheint sich der Trend zunehmend ins Internet zu verlagern.

Besonders beliebte Lockmittel: Auto- und Reise-Gewinnankündigungen, vermeintliche Gratisgeschenke, Gewinnspiele, Online-Tests. Nicht einmal, wenn man nur eine simple e-mail verschicken will, bleibt man von lästigen Geschenkversprechen - getarnt als Werbebanner oder so genannte Pop-up-Fenster - verschont.

"Das ist eine derartige Menge, dass man sich gar nicht dagegen stemmen kann", meint Castello. Wer den Angeboten auf den Leim geht, werde "immer häufiger mit einer bösen Überraschung" konfrontiert, betont auch Katja Henschler, Verbraucherschützerin aus Sachsen.

Zum Beispiel: Will man sich näher anschauen, welches Traumcabrio bald vor der Haustür steht, landet man auf einer Seite, die zusätzlich noch einen Geldgewinn vorgaukelt. Tippt man dann die eigene Adresse ein, die Telefonnummer oder gar Kontodaten für die "Überweisung", hängt man am Haken.

In der Regel folgen wenig später Rechnungen für Zeitschriften-Abonnements, für ein Internet-Spiele-Abo und ähnliche ungewollte Vertragsabschlüsse. Der Kostenhinweis war so gut versteckt, dass man ihn übersehen hat. Vom Cabrio sei dann längst keine Rede mehr, weiß Saller.

Manche Gewinnversprechen dienen bestenfalls "nur" der Adress-Sammlung. Die Folge: Man wird mit Werbebotschaften bombardiert.

Auf keinen Fall zahlen

Ist man trickreichen Geschäftemachern aufgesessen, raten Verbraucherschützer in erster Linie zu folgender Strategie: Ignorieren, auf keinen Fall zahlen. Auch dann nicht, wenn die Anbieter mit Mahnungen und Inkasso-Firmen drohen.

"Solche Firmen am Rand der Legalität klagen nicht, da hilft meist stures Gegenhalten", so die Erfahrungen von Castello. Ist bereits Geld geflossen, ist es nicht in jedem Fall ganz verloren.

Denn bei vielen unseriösen Angeboten ist gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen, weil beispielsweise nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Betroffene sollten sich in jedem Fall von ihrer örtlichen Verbraucherzentrale weiterhelfen lassen.

Nach dem Fernabsatzgeschäft können Internet-Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Ausnahme: Zeitschriften-Abos. "Das ist das Perfide, ein Vertrag ist wirksam, solange die Gesamtsumme des Zeitschriftenabos nicht über 200 Euro liegt", erläutert Saller.

Wer unbedingt das Cabrio haben will und gute Nerven hat, kann folgende Strategie versuchen: Sich auf Paragraf 661 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen und das Geschenk einklagen, meint Castello.

Danach muss ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen verschickt und dabei den Eindruck erweckt, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, die Zusage auch einlösen. Nur selten wird man allerdings herausfinden, welche Firma den Gewinn im Internet versprochen hat. Die Aussichten auf Erfolg sind eher gering.

"Eigentlich hilft nur eins: Gewinnversprechen komplett ignorieren", betont Saller. Noch bis zum 26. Oktober sammeln Verbraucherschützer bundesweit Fälle, in denen Internetnutzer über den Tisch gezogen wurden. Wer will, kann sich bei seiner Verbraucherzentrale vor Ort melden. Ziel der Aktion ist es, den Gesetzgeber zu wirkungsvollen Maßnahmen gegen dubiose Geschäftemacher zu bewegen.

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