Seit einem Jahr müssen die Kassen jeden aufnehmen, doch sie verlangen die nicht gezahlten Beiträge nach - das kann Tausende Euros kosten.

Der Beitritt kann teuer werden: Menschen ohne Krankenversicherung, die sich neu versichern, müssen mit hohen Beitragsnachforderungen rechnen. Hunderttausende leben in Deutschland ohne den Schutz einer Krankenversicherung - vom selbständigen Kleinunternehmer bis zum Obdachlosen. Finden sie den Weg zurück in die Krankenkasse, fordern die gesetzlichen Kassen nicht selten Beitragsrückstände für viele Monate ein.

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Seit dem 1. April 2007 gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht - kein Bürger soll mehr ohne Schutz einer Krankenversicherung sein. (© Foto: ap)

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Obwohl der Gesetzgeber Härtefallregeln vorsieht, machen die Kassen nur wenige Ausnahmen. Mehr als 1000 Beschwerden - vor allem von Selbständigen -sind bereits beim Gesundheitsministerium eingegangen. "Wir beobachten einen zum Teil sehr restriktiven Umgang mit den Betroffenen'', berichtet Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Gesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt hatten die Krankenkassen bereits im Februar zu mehr Kulanz ermahnt.

Gesunde "Beitragssparer" in der Falle

Doch in der Praxis erlassen die Kassen aufgelaufene Beitragsschulden allenfalls, wenn die Betroffenen glaubhaft machen können, dass sie von der Versicherungspflicht nichts wissen konnten, die seit dem 1. April 2007 gilt - weil sie aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder obdachlos waren.

Für viele Gruppen gelten die Ausnahmen jedoch nicht, beispielsweise für die wachsende Gruppe der sozial schwachen Selbständigen und Freiberufler. Viele von ihnen konnten oder wollten sich in den vergangenen Jahren wegen schlechter Auftragslage keine Krankenversicherung mehr leisten. Sie trifft die Neuregelung mit voller Härte: Wer sich neu bei einer gesetzlichen Kasse versichert, muss nicht nur laufende Beiträge zahlen, sondern auch die seit April 2007 aufgelaufenen Schulden plus Säumniszuschläge. Je später die Meldung, umso höher die Außenstände. Im Gegenzug müssen die Kassen für alte Arzt- und Klinikkosten aufkommen, jedoch nur im üblichen Umfang.

Gerichtsvollzieher droht

Wer seine Beitragsschulden und auch die neu erhobenen Beiträge zwei Monate oder länger nicht bezahlen kann, muss damit rechnen, dass die Kasse ihm nicht nur den Gerichtsvollzieher ins Haus schickt, sondern obendrein ihre Leistungen verweigert. Sie zahlt dann nur im akuten Notfall.

Es gibt zwar für Selbständige einen herabgesetzten Mindestbeitrag, doch der ist nur ein schwacher Trost: Können Selbständige die normale Mindestsumme von 250 Euro im Monat nicht aufbringen, ist eine Ermäßigung auf 170 Euro möglich. Dazu müssen die Betroffenen ihre finanziellen Verhältnisse lückenlos offenlegen. Reicht das Geld auch für den ermäßigten Mindestbeitrag nicht, sind die Sozialämter zuständig, allerdings auch nur bedingt. Nach den Regeln der Gesundheitsreform müssen sie Bedürftige bei den laufenden Kassenbeiträgen unterstützen, aber keine Beitragsrückstände zahlen. Darauf bleiben die Betroffenen in jedem Fall sitzen.

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