Seit einem Jahr müssen die Kassen jeden aufnehmen, doch sie verlangen die nicht gezahlten Beiträge nach - das kann Tausende Euros kosten.
Der Beitritt kann teuer werden: Menschen ohne Krankenversicherung, die sich neu versichern, müssen mit hohen Beitragsnachforderungen rechnen. Hunderttausende leben in Deutschland ohne den Schutz einer Krankenversicherung - vom selbständigen Kleinunternehmer bis zum Obdachlosen. Finden sie den Weg zurück in die Krankenkasse, fordern die gesetzlichen Kassen nicht selten Beitragsrückstände für viele Monate ein.
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Seit dem 1. April 2007 gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht - kein Bürger soll mehr ohne Schutz einer Krankenversicherung sein. (© Foto: ap)
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Obwohl der Gesetzgeber Härtefallregeln vorsieht, machen die Kassen nur wenige Ausnahmen. Mehr als 1000 Beschwerden - vor allem von Selbständigen -sind bereits beim Gesundheitsministerium eingegangen. "Wir beobachten einen zum Teil sehr restriktiven Umgang mit den Betroffenen'', berichtet Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Gesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt hatten die Krankenkassen bereits im Februar zu mehr Kulanz ermahnt.
Gesunde "Beitragssparer" in der Falle
Doch in der Praxis erlassen die Kassen aufgelaufene Beitragsschulden allenfalls, wenn die Betroffenen glaubhaft machen können, dass sie von der Versicherungspflicht nichts wissen konnten, die seit dem 1. April 2007 gilt - weil sie aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder obdachlos waren.
Für viele Gruppen gelten die Ausnahmen jedoch nicht, beispielsweise für die wachsende Gruppe der sozial schwachen Selbständigen und Freiberufler. Viele von ihnen konnten oder wollten sich in den vergangenen Jahren wegen schlechter Auftragslage keine Krankenversicherung mehr leisten. Sie trifft die Neuregelung mit voller Härte: Wer sich neu bei einer gesetzlichen Kasse versichert, muss nicht nur laufende Beiträge zahlen, sondern auch die seit April 2007 aufgelaufenen Schulden plus Säumniszuschläge. Je später die Meldung, umso höher die Außenstände. Im Gegenzug müssen die Kassen für alte Arzt- und Klinikkosten aufkommen, jedoch nur im üblichen Umfang.
Gerichtsvollzieher droht
Wer seine Beitragsschulden und auch die neu erhobenen Beiträge zwei Monate oder länger nicht bezahlen kann, muss damit rechnen, dass die Kasse ihm nicht nur den Gerichtsvollzieher ins Haus schickt, sondern obendrein ihre Leistungen verweigert. Sie zahlt dann nur im akuten Notfall.
Es gibt zwar für Selbständige einen herabgesetzten Mindestbeitrag, doch der ist nur ein schwacher Trost: Können Selbständige die normale Mindestsumme von 250 Euro im Monat nicht aufbringen, ist eine Ermäßigung auf 170 Euro möglich. Dazu müssen die Betroffenen ihre finanziellen Verhältnisse lückenlos offenlegen. Reicht das Geld auch für den ermäßigten Mindestbeitrag nicht, sind die Sozialämter zuständig, allerdings auch nur bedingt. Nach den Regeln der Gesundheitsreform müssen sie Bedürftige bei den laufenden Kassenbeiträgen unterstützen, aber keine Beitragsrückstände zahlen. Darauf bleiben die Betroffenen in jedem Fall sitzen.
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65. Filmfestspiele Cannes
Ginge es hier wirklich um humanitäre Erwägungen, hätte man sich zu einer FÜR JEDERMANN kostenlosen Grundabsicherung medizinischer Notfälle entschlossen.
Da ständig mehr Eigenverantwortung gefordert wird: Wie attraktiv ist der "Standort Deutschland" derzeit, um eine selbstständige Unternehmung zu wagen, deren Ertrag nicht sicher ist?
Ist vermutlich eine Krankenversicherungsstiftung in Liechtinstein.
Lieber User,
Sie wollen doch nicht etwa dieses Forum als Plattform für geschäftliche Tätigkeiten nutzen oder?
Gruß, Moderator
sorry, aber der artikel ist nicht gut recherchiert ....
aber zunächst an alle nörgler: was gibt es wichtigeres als eine krankenversicherung - diese sichert doch die maximale katastrophe ab. gibt es etwas elementareres als die gesundheit?
meiner meinung hätte in dem artikel stärker herausgestellt werden sollen, dass die versicherung von selbständigen neben § 240 ff SGB V sehr stark durch die satzung der einzelnen krankenkasse bestimmt wird - daher sollte als ratschlag ganz fett unter dem artikel stehen: die satzungen der krankenkassen genau durchlesen, was diese neben zusatzleistungen (z.b. haushaltshilfe trotz nicht vorhandener kinder ...) zu der versicherung von selbständigen zu sagen hat!
und @ jupp: leute, die aus dem ausland wieder zurückkommen (d.h. sich in deutschland abgemeldet haben als 1. wohnsitz!), müssen keine nachzahlungen leisten. da ich selbst im ausland war, kann ich dir nur sagen, dass die neue, jetzige regelung ein glück für ex-patriats darstellt, da sie früher aufgrund oftmals fehlender vorversicherungszeiten nicht wieder in die GKV zurück konnten - und eine privatversicherung einen heimkehrer mit 45 jahren auch nicht mit offenen armen aufnimmt ... frauen schon gar nicht! die rückkehr in die GKV war damals nur möglich, wenn man während seiner auslandszeit einen monatlichen obulus von ca. 50,- an die kasse zahlte, d.h. ruhende mitgliedschaft ohne leistungsanspruch - dieser wurde allerdings nicht von jeder kasse angeboten!
schlussendlich kann auch ein selbständiger ergänzendes hartz 4 beantragen - und davor sollte man sich auch nicht scheuen, denke ich!
...für alle superschlauen Beitragssparer: An einer KV geht nunmal kein Weg vorbei. Wer kann denn schon vorher sehen, ob morgen nicht eine schwere Krankheit ansteht und deren Behandlung 100.000 Euro kostet? Und wer zahlt das dann? Die Steuerzahler und Pflichtversicherten löhnen dann die Kasse für die sparsamen Selbstständigen oder die Superschlauen, die sich das Geld sparen wollten. Das hat nix mit Sozialismus zu tun, ich als Steuer- und KV-Zahler werde keine höheren Beiträge zahlen, weil andere nicht bis drei Zählen können und glauben sie bleiben ewig gesund und benötigen keine KV. An unserer Sparstrumpf-Superhelden: Was glaubt ihr den, wer Eure Arztrechnung am Ende des Tages zahlt?
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