Versicherung:Größerer Schutz vor dem Sturm

Verträge bezahlen neuerdings Schäden, die vorher nicht abgedeckt waren.

Wer beim Sturm Schäden an Haus, Auto oder Wohnung erlitten hat, sollte sich schnell an die zuständige Versicherung wenden. Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute mitteilte, sind neuerdings in zahlreichen Verträgen auch Schäden gedeckt, die bisher nicht bezahlt worden sind.

Das sind zum Beispiele Kosten für das Wegräumen von Bäumen oder Ersatz für kaputte Zäune.

Nach Angaben des Bundesverbands zahlt die Gebäudeversicherung Schäden am Haus, die Hausratversicherung Schäden an Einrichtungen. Allerdings bestehe der Schutz erst bei Sturmböen der Stärke acht, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Hausschaden

Bei Schäden am Haus sollten Versicherte auf die bestehende Schadenminderungspflicht achten, rät Grieble. Diese bedeute, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nach Möglichkeit abwehren und verringern muss. Dazu gehöre etwa, ein durch Sturm beschädigtes Dach abzudecken, um das Gebälk vor Regen zu schützen.

Auch Überschwemmungsschäden seien durch Kasko- oder Wohngebäudeversicherungen abgedeckt, so Grieble. Allerdings müssten Versicherte in Regionen mit häufig eintretendem Hochwasser für Schäden am Haus zumeist selbst aufkommen: Dort sei der Schutz bei Überschwemmungen oft nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten.

Autoschaden

Bei Autos übernimmt die Teilkasko Schäden durch herunterfallende Äste. Wer allerdings in einen schon umgekippten Baum hineinfährt, braucht eine Vollkasko-Versicherung.

Der Versicherte müsse unter Umständen nachweisen können, dass ein herabfallender Baum nicht morsch gewesen sei, sondern durch eine Böe auf sein Auto geschleudert wurde, so Grieble weiter. Daher sei es in manchen Fällen ratsam, den Unfallort zu fotografieren oder sich die Windstärke von einem meteorologischen Institut bestätigen zu lassen. Schäden an einem fremden Auto übernehme die Kfz-Haftpflicht.

Verletzungen

Körperliche Verletzungen, die durch herabfallende Bäume oder andere Gegenstände entstanden sind, sollten der Unfallversicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Auch hier könnten Belege sinnvoll sein, empfiehlt der Experte. Dazu könne neben einem Foto vom Unfallort eine Kopie des Krankenberichts dienen. Wenn möglich, solle die Polizei gerufen werden.

Unwetter sind dabei nur eine mögliche Gefahrenquelle, denen Menschen täglich ausgesetzt sind: Damit die Folgen schwerer Verletzungen abgemildert würden, sei generell eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, rät Grieble. Sinnvoll sei es, sie mit einer Risiko-Lebensversicherung zu kombinieren. Um die Versorgung der Angehörigen angemessen zu sichern, sollte die Versicherungssumme allerdings nicht weniger als 200.000 Euro (391.166 Mark) betragen.

(sueddeutsche.de/ AP/ dpa)

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