Vermietung:Auf der Suche nach dem solventen Mieter

In den letzten acht Jahren hat sich die Zahl der überschuldeten Haushalte auf 2,8 Millionen vervierfacht. Wie gehen Vermieter auf Nummer Sicher, um sich vor Mietausfällen zu schützen?

Andrea Nasemann fragte Ulrike Kirchhoff von Haus & Grund Bayern, wie Eigentümer mit säumigen Mietern verfahren sollten.

SZ: Die privaten Haus- und Grundeigentümer haben zurzeit Außenstände von rund 1,1 Milliarden Euro. Worauf sollten Vermieter bei der Suche nach einem neuen Mieter achten?

Kirchhoff: Man sollte sich nicht allein auf den persönlichen Eindruck verlassen, sondern auf jeden Fall eine Mieterselbstauskunft verlangen. Das ist ein Fragebogen, in dem der potenzielle Mieter Angaben über sich machen muss. Darin muss er beispielsweise Fragen nach einem festen Einkommen beantworten, ob er in Zahlungsschwierigkeiten steckt oder schon einmal einen Insolvenzantrag gestellt hat. Solche Fragebögen sind in den Haus- und Grundeigentümervereinen erhältlich.

SZ: Und auf solche Fragen muss man wahrheitsgemäß antworten?

Kirchhoff: In der Tat. Merkt der Vermieter, dass er angelogen wurde, kann er das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.

SZ: Kann der Vermieter auch bei Dritten Auskünfte über den Wohnungsbewerber erhalten?

Kirchhoff: Es gibt die Möglichkeit, bei bestimmten Auskunfteien nachzufragen, zum Beispiel bei der Schufa oder bei der Creditreform. Das ist allerdings häufig sehr teuer. Man muss dafür auch ein berechtigtes Interesse nachweisen und der Mieter sollte sein Einverständnis erklären. Es gibt auch eine Mieterdatenbank, die Vpaz, die Daten über Prozesse sammelt, die Vermieter gewonnen haben. Auskünfte von Arbeitgeberseite oder ehemaligen Vermietern sollte man aber nur dann einholen, wenn der zukünftige Mieter damit einverstanden ist.

SZ: Geben auch die lokalen Haus- und Grundeigentümerverbände Auskunft?

Kirchhoff: Wir haben einen Rahmenvertrag mit der Creditreform abgeschlossen, um dort bestimmte Daten abprüfen zu lassen. Diesen Service können unsere Mitglieder in Anspruch nehmen, die dafür entstehenden Kosten sind sinnvoll investiertes Geld. Trotz aller Auskünfte kann man das Risiko einer Insolvenz des Mieters natürlich nie ganz ausschließen.

SZ: Hilft es dem Vermieter, wenn er eine Mietausfallversicherung abschließt?

Kirchhoff: Man sollte auf jeden Fall prüfen, ob die Versicherung auch Mietausfälle wegen Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit abdeckt. Ob man eine solche Versicherung abschließen will, ist eine Frage des persönlichen Risikos. Die Kosten einer solchen Versicherung sind aber nicht auf den Mieter umlagefähig.

SZ: Wie sollte man reagieren, wenn die Miete ausbleibt?

Kirchhoff: Wenn man feststellt, dass die Miete nicht eingegangen ist, sollte man sofort das persönliche Gespräch suchen und anschließend schriftlich mahnen. Hat man aber das Gefühl, dass dies wenig nützt, sollte man frühzeitig die Notbremse ziehen und rechtliche Schritte einleiten. Ist der Mieter mit Zahlungen in Verzug, die die Monatsmiete für zwei aufeinander folgende Monate übersteigen, kann man fristlos kündigen.

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