Problematisch ist nur, dass sich die Juristen trotz Definition nicht ganz einig sind. So gibt es Details zu klären. Beispiel: Macht jemand einen Wissenstest oder ein Quiz, dürfen die Fragen nicht so einfach sein.

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Stinys Anwälte sind jedenfalls der Ansicht, dass die Aktion kein Glücksspiel ist. Die Regierung von Mittelfranken ist gegenteiliger Ansicht. Die Beamten haben eine sogenannte Untersagungsverfügung herausgegeben. Kurios: Diese gilt nur für Teilnehmer in Bayern. Glücksspiel ist Ländersache. Was mit Teilnehmern aus anderen Ländern ist, muss geklärt werden. "Die Befugnis der Behörden endet normalerweise an den Landesgrenzen", so Schelinski. Eigentlich müsste jedes Land selbst handeln. Der Jurist erklärt, in Einzelfällen hätten Gerichte schon Ausnahmen zugelassen.

Stiny nimmt erst einmal keine neuen Spieler an. Aufgeben will er aber nicht. Deswegen macht er auch nichts rückgängig. Wenn es nach ihm und seinen Anwälten geht, dann wird um die 156 Quadratmeter Wohnfläche im östlichen Umland von München weitergespielt.

Und wenn er doch scheitert? Bekommen die Leute ihr Geld zurück? Man müsse erst einmal abwarten, sagt er. Allen das Geld zurückzuzahlen, wäre eine gigantische Aufgabe. Einige hätten ihm auch schon geschrieben: "Sie können meine 19 Euro behalten. Ich wünsche Ihnen Glück."

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(SZ vom 29. 01. 2009/als)